Prozess in Salzburg

Beifahrer (19) stirbt, Todeslenker (21) bereut

Salzburg
21.03.2024 17:00

Im August 2022 verlor ein Fahranfänger bei Starkregen die Kontrolle über Papas Audi. Am Donnerstag, beim Prozess vor Gericht in Salzburg, redete er sein Tempo klein.

Der bosnische Angeklagte (21) in der Lederjacke antwortet behäbig und langsam auf die Fragen von Richter Thomas Tovilo-Moik: „Ich bin teilweise schuldig. Aber 120 bin ich sicher nicht gefahren, so schnell war ich nicht“, erklärt er am Donnerstag im Landesgericht zum Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung. Er fühle sich schuldig, weil jemand verletzt wurde, und weil jemand starb. Der tödlich Verunglückte war ein Freund, ein erst 19-jähriger Syrer. Und die Verletzte, eine gleichaltrige Freundin.

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Haben Sie den Fahrzeugzustand überprüft? Weil die Reifen waren schon sehr glatt. Zudem waren sie mit einer Mindestgeschwindigkeit von 120 unterwegs, als der Unfall passierte. Tempo 70 war eigentlich erlaubt.

Unfall-Experte Gerhard Kronreif zum Angeklagten

Zu dritt waren sie an jenem schicksalhaften 6. August 2022 im Audi A6, den der damals erst 19-jährige Angeklagte von Papa ausgeborgt hatte. Es war gegen 22.30 Uhr auf der B311 nahe Saalfelden, Starkregen. Von Aquaplaning war beim Prozess zu hören.

Gutachter unterstrich zu hohes Tempo
„Finden Sie, dass sie einen Fehler gemacht haben?“, fragt der Richter. Mit längeren Pausen antwortet der unbescholtene Lehrling: „Ja, ich hätte weniger als 80 fahren sollen.“ Den Führerschein hatte er erst ein paar Monate, das Fahrsicherheitstraining noch nicht gemacht: „Ich wusste nicht, wie man bei Aquaplaning reagiert.“ Jenes Mädchen, das damals beim Unfall im Auto war, sagte als Zeugin: „Ich hab nur schwarzgesehen und bin dann im Krankenhaus aufgewacht.“ Der Sachverständige Gerhard Kronreif machte klar: Der Lenker hatte zumindest 120 am Tacho, als es passierte – er war also um 50 km/h zu schnell.

Sechs Monate auf Bewährung und 5400 Euro Geldstrafe lautete das nicht rechtskräftige Urteil. Und 60.000 Euro bekam Opfer-Anwalt Stefan Rieder für die Angehörigen zugesprochen.

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