Doppeltes Glück hatte am Donnerstagmorgen ein 47-jähriger Mühlviertler bei einer Wahnsinnsfahrt mit seinem Porsche SUV: Nicht nur, dass dabei kein anderer Verkehrsteilnehmer verletzt worden ist, sondern auch, dass der Bleifuß sein Auto noch behalten darf.
Denn nur 24 Stunden später wäre der Wagen wegen der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung – sie ist seit 1. März in Kraft – abgenommen worden. Wird seit gestern das Tempolimit im Ortsgebiet um mehr als 80 oder außerhalb des Ortgebiets um mehr als 90 km/h überschritten, droht die dauerhafte Abnahme des Fahrzeugs – schon beim ersten Vergehen dieser Art.
Mit bis zu 230 km/h unterwegs
Der Raser von der S 10 wäre als Erster von dieser Regelung betroffen gewesen. Der 47-Jährige war mit bis zu 230 km/h unterwegs und hatte sogar eine Zivilstreife abgehängt. Doch das nützte ihm nichts: Der Mann wurde zu Hause angetroffen, ein Alkotest verlief positiv, einen Drogentest verweigerte er. Auf „Krone“-Anfrage wies der mutmaßliche Schnellfahrer jede Schuld von sich: „Ich bin nicht gefahren, die Sache liegt bei meinem Anwalt.“
Härtere Strafen schrecken nicht mehr ab, als niedrigere. Viel sinnvoller sind daher zielgerichtete Kontrollen, als die bloße Androhung.
Matthias Wolf, Verkehrsjurist beim ÖAMTC
960.000 Geschwindigkeitsübertretungen
Im vergangenen Jahr kam es in Oberösterreich laut Verkehrsclub Österreich (VCÖ) übrigens zu 960.000 Geschwindigkeitsübertretungen. Wie viele tatsächlich so schnell waren, dass ihnen das Auto seit gestern auch abgenommen werden dürfte, ist nicht bekannt. Bei der heimischen Exekutive geht man davon aus, dass es fünf Extrem-Raser pro Jahr in Oberösterreich erwischen könnte.
Bedenken wegen Gesetz
Beim VCÖ begrüßt man jedenfalls die verschärften Maßnahmen gegen „Bleifüße“. „Es ist aber alles andere als sicher, dass dieses neue Gesetz hält. Namhafte Professoren gaben bereits in der Begutachtungsphase zu bedenken, dass es verfassungswidrig sei“, hält ÖAMTC-Verkehrsjurist Matthias Wolf dagegen.
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