Gnadenfrist bis 2040

Strengere EU-Grenzwerte für Luftverschmutzung

Ausland
21.02.2024 11:50

Ab 2030 sollen in der EU strengere Grenzwerte für Luftverschmutzung gelten. Die Richtlinie sieht strengere Grenz- und Zielwerte für mehrere Schadstoffe vor, darunter Feinstaub, Stickstoffdioxid, Schwefeldioxid und Ozon. In einigen Fällen müssen die neuen Werte erst 2040 eingehalten werden. 

Gemäß einer neuen Richtlinie können EU-Länder bis Anfang 2029 eine verlängerte Frist bis 2035 beantragen, falls sie die gesteckten Ziele nicht rechtzeitig erreichen können.

Bis 2028 detaillierte Fahrpläne verlangt
Unter bestimmten Bedingungen, wie klimatischen Umständen oder einem signifikanten Einfluss auf das Heizsystem, könnte diese Frist sogar bis 2040 verlängert werden. Das EU-Parlament hat außerdem durchgesetzt, dass die Länder bis Ende 2028 detaillierte Fahrpläne vorlegen müssen, welche Maßnahmen sie ergreifen werden, um die Ziele zu erreichen.

Grafik: Österreichs Ausstoß an Treibhausgasen

Die EU-Vorschriften sollen mit dieser neuen Richtlinie an die aktuellen Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angepasst werden. Dazu gehören strengere Jahresgrenzwerte für Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxid (SO2). Insbesondere soll der Grenzwert für PM2,5 von 25 μg/m3 auf 10 μg/m3 gesenkt und der Grenzwert für NO2 von 40 μg/m3 auf 20 μg/m3 reduziert werden.

Hohe Feinstaubbelastung in Österreich 
In Österreich wurden die neuen Feinstaubgrenzwerte bisher regelmäßig überschritten, wie aus Daten des Umweltbundesamts hervorgeht. Eine Analyse des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) im vergangenen November ergab, dass 2022 bei allen Messstellen in Österreich die Richtwerte überschritten wurden, ebenso wie bei 75 Prozent der Stickstoffdioxid-Messstellen.

Nachverhandlungen möglich
Nach der Einigung am Dienstagabend muss der Kompromiss noch formell vom Rat der EU-Staaten und dem EU-Parlament abgesegnet werden. Obwohl dies in der Regel als Formalität gilt, kam es in letzter Zeit immer wieder vor, dass EU-Staaten nachträglich den bereits gefundenen Kompromiss anzweifelten und Nachverhandlungen forderten.

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