Die Bundesregierung hat am Freitag das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) in Begutachtung geschickt. Damit soll der österreichische Strommarkt reformiert werden. Geplant sind beispielsweise Sozialtarife, flexible Netzentgelte und die Einführung von Netzentgelten für PV-Strom.
So sieht das neue Gesetz unter anderem einen bundesweit einheitlichen Sozialtarif von sechs Cent netto pro Kilowattstunde bis zu einem Jahresverbrauch von 2900 Kilowattstunden vor. Davon soll etwa eine Viertelmillion Haushalte in Österreich profitieren, darunter etwa Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten sowie Pflegebedürftige. Die Kosten tragen die Energieversorger.
Zudem kommen für alle Haushalte flexible, zeit- und lastabhängige Netzentgelte und dynamische Stromverträge. „Wenn jemand Rücksicht nimmt, wann er das Netz beansprucht, soll es auch einen Vorteil durch günstigere Netzkosten geben“, sagte Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer (ÖVP).
Im kleinen Rahmen soll Strom weitergegeben werden dürfen, zum Beispiel in der Nachbarschaft. Dynamische Stromverträge müssen jene Unternehmen anbieten, die mehr als 25.000 Zählpunkte haben. Jene, die mehrheitlich im Eigentum der öffentlichen Hand stehen, sollen niedrige Strompreise als Ziel in ihren Satzungen festschreiben.
Für Diskussion sorgte bereits die geplante „Spitzenkappung“ bei der Einspeisung von Photovoltaikstrom. Droht das Netz überlastet zu werden, dürfen die Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch bis zu 60 Prozent der Leistung einspeisen. Dabei handle es sich höchstens um ein paar Minuten am Tag, hieß es aus dem Ministerium. „Wenn wir großzügig rechnen, geht es um drei Prozent dessen, was über das ganze Jahr gerechnet nur vom Überschuss ins Netz eingespeist wird“, sagte Hattmannsdorfer. Für eingespeisten PV-Strom sieht das Gesetz Netzentgelte vor.
Günstigere Preise sollen schneller ankommen
Mit dem Vorhaben sollen laut Hattmannsdorfer die Versorgungssicherheit gestärkt und die Energiewende beschleunigt werden. Energieversorgungsunternehmen sollen verpflichtet werden, reduzierte Preise innerhalb von sechs Monaten an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Dynamische Stromverträge und vereinfachte Rechnungen sollen den Wechsel und Vergleich erleichtern. Passend dazu erhält auch die Regulierungsbehörde E-Control dem Entwurf nach mehr Kompetenzen bei der Marktaufsicht.
Grüne und FPÖ kündigen „Begutachtung“ an
Damit das Gesetz beschlossen werden kann, ist eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nötig. Die Regierungsparteien brauchen daher die Stimmen von FPÖ oder Grünen. „Wir werden den Vorschlag genau begutachten und sind gespannt auf die Stellungnahmen der Expertinnen und Experten aus der Praxis. Unsere Position ist klar: Wir wollen ein Gesetz, das seinen Zweck erfüllt: die Energiewende voranbringen, Investitionen in erneuerbare Energie absichern und soziale Fairness garantieren“, sagte Grünen-Chef Leonore Gewessler.
Die FPÖ kündigte ebenfalls an, sich den Entwurf im Detail anzusehen. Mit ihrer Zustimmung dürfte die Regierung die nötige Zweidrittelmehrheit erreichen. „Die Einführung des neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes ist aus volkswirtschaftlicher Sicht längst überfällig (...). Im Mittelpunkt steht für uns die Versorgungssicherheit und die Leistbarkeit von Energie – für Wirtschaft, Industrie und Haushalte“, sagte der freiheitliche Energiesprecher Axel Kassegger.
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