Mildes Urteil

Nebenbuhler in den Kopf geschossen: Zwei Jahre Haft

Österreich
22.06.2012 20:25
Mit einer äußerst milden Entscheidung ist am Freitagabend in Wien der Prozess gegen einen 48 Jahre alten Taxifahrer zu Ende gegangen, der am 8. Februar 2012 im Bezirk Favoriten einem Nebenbuhler aus eineinhalb Metern Entfernung in den Kopf geschossen hatte. Der Mann wurde einstimmig von der auf versuchten Mord lautenden Anklage freigesprochen und wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingt verurteilt.

Der 51-Jährige war zuletzt mit der Frau liiert, mit der der Angeklagte vier Wochen lang verheiratet gewesen war. Sie dürfte der Grund für die Tat gewesen sein. "Das Motiv war Eifersucht", sagte der Ankläger, "er wollte an seine Stelle treten. Er wollte ihn nicht als Nebenbuhler neben sich dulden."

Kugeln trafen Schulter und Kinn
So habe der Taxilenker am Abend der Tat seinem Konkurrenten gegen 22 Uhr vor dem Haus seiner Ex-Frau auf. Als sich der 51-Jährige vor dem Haus einparkte und aussteigen wollte, hielt der Mann neben dem Fahrzeug an, kurbelte das Fenster der Beifahrerseite herunter, richtete eine mit einem Schalldämpfer versehene Pistole auf den Mann und drückte zweimal ab, wobei er laut Staatsanwalt auf den Kopf zielte. Eine Kugel traf die Schulter, die zweite das Kinn. Der Mann wurde umgehend ins Spital geflogen und notoperiert.

Das Opfer hatte sich zum Tatzeitpunkt auf einem Freigang befunden. Knapp eine Woche später hätte der Mann wegen guter Führung aus einer 15-jährigen Freiheitsstrafe vorzeitig bedingt entlassen werden sollen. Weil er seinerzeit einen Schuldner, bei dem er mit knapp 145.000 Euro in der Kreide stand, umbringen hatte lassen, war er wegen Anstiftung zum Mord verurteilt worden.

"Witzig ist das net"
"Er hat heroisch auf mich gezielt. So, als ob er eine Freud' gehabt hätte", erinnerte sich das Opfer im Zeugenstand. Auf die Frage, ob er bleibende Schäden davon getragen habe, erwiderte der 51-Jährige: "Jeden Tag, wenn ich in den Spiegel eineschau, seh' ich, dass ich ang'schoss'n worden bin. Witzig ist das net." 

Ganz anders schilderte der Angeklagte die Situation: "Ich wollt' ihn erschrecken, aber nie verletzen oder umbringen. Denkzettel ist das falsche Wort, aber ich wollt' ihm sagen, dass er mich in Ruhe lassen soll." Der Taxifahrer behauptete, sich angesichts der bevorstehenden Entlassung des 51-Jährigen vor diesem gefürchtet zu haben. "Aus Angst" und weil dieser "eine Vorgeschichte hat", habe er ihn mit den Schüssen schrecken wollen. Dieser habe ihm nämlich aus dem Gefängnis heraus gedroht.

Ausschlaggebend dafür wären offenbar seine Kontakte zu seiner Ex-Frau gewesen, die der 51-Jährige falsch ausgelegt hätte. "Wir waren freundschaftlich. Aber Sex hat mich nicht interessiert. Ich war ein Gentleman halt", tönte der Taxler. Die Ex-Frau des Angeklagten schilderte das jedoch anders: "Er war besessen von mir. Ich war die einzige Frau für ihn. Er wollte mich mit aller Gewalt zurück."

Rechtsmittelverzicht bei Urteilsverkündung
Die durchaus überraschende Entscheidung der Geschworenen ist bereits rechtskräftig. Während der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag noch erklärt hatte, der Angeklagte habe den 51-jährigen Mann "schlichtweg wegputzen" wollen, um seine Ex-Frau zurückzugewinnen, gab der Ankläger nach der Urteilsverkündung im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab. Die Entscheidung ist damit weder mit einer Nichtigkeitsbeschwerde noch einer Strafberufung bekämpfbar. 

Der Taxler, der im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs mit zehn bis 20 Jahren Haft hätte rechnen müssen, nahm das Urteil nach längerer Rücksprache mit seinem Anwalt an. 

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