Mehrfach vorbestrafter Oberländer hatte am Donnerstag einen weiteren Aufritt am Landesgericht Feldkirch. Angeklagt war er wegen mehrerer Gesetzesverstöße.
Erst 20 Jahre jung, doch die Strafkarte des Oberländers ist mit sieben Einträgen schon recht stattlich. Selbst Bewährungsstrafen und eine Verlängerung der Probezeit erwirkten bei dem Angeklagten kein Umdenken.
Gestern musste sich der Unverbesserliche erneut vor Gericht verantworten - und das gleich wegen mehrerer Delikte: Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz, Körperverletzung, versuchte Begünstigung und unerlaubter Waffenbesitz.
So hatte der Angeklagte nicht nur verbotenerweise ein Schwert und eine Gaspistole bei sich zuhause. Er versuchte zudem einen polizeilich gesuchten Freund in seiner Unterkunft zu verstecken, in dem er sich mehrere Minuten weigerte, den Beamten die
Türe zu öffnen. „Ich wusste nicht, dass mein Kumpel eine Haftstrafehätte antreten sollen“, beteuert der Angeklagte im Prozess.
In Sachen schwere Körperverletzung bekennt sich der Oberländer schuldig. So gibt er zu, in einer Discothek einem 21-jährigen Mann einen Schlag auf den Hinterkopf versetzt und dadurch leicht verletzt zu haben. „Das war nicht in Ordnung, das weiß ich. Ich habe mich bereits persönlich beim Opfer entschuldigt.“
Das bestätigt der Zeuge auch und ergänzt. „Er hat mir sogar einen Geschenkskorb gebracht.“ Strafrechtlich am schwerwiegendsten ist jedoch die Sache mit der Weitergabe von Drogen an seine 16-Jährige und damit minderjährige Freundin. „Ja, ich habe ihr 20 Gramm Marihuana geschenkt“, räumt der Angeklagte ein und gesteht zudem den Verkauf von
Marihuana und Kokain an andere Abnehmer.
Am Ende der Verhandlung spricht Richterin Sabrina Tagwercher den Mann schuldig im Sinne der Anklage und verhängt eine zwölfmonatige Haftstrafe über ihn. Zusätzlich ergeht der Widerruf einer zur Bewährung ausgesetzten Haft von sechs Monaten.
Da der Verurteilte mittlerweile eine Lehre macht und versucht, einen ordentlichen Lebenswandel zu führen, was auch aus dem Bericht der Bewährungshilfe hervorgeht, besteht für den Delinquenten die Möglichkeit auf eine Fußfessel. Urteil nicht rechtskräftig.
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