Ein Vorarlberger Geschäftsmann soll in Kempten (Deutschland) versucht haben, sich an junger Frau zu vergehen. Das Nachspiel wurde am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) ausgetragen.
„Dass es zu einem Anfassen und küssen gekommen ist, steht außer Frage. Aber hat mein Mandant verstanden, dass das Opfer dies gar nicht möchte?", fragte Verteidiger Franz-Josef Giesinger in der Schöffenverhandlung am Mittwoch. Aus Sicht des Angeklagten (36) soll die Sache zwischen der damals 18-jährigen Bekannten und ihm einvernehmlich passiert sein.
Doch von Anfang an. Im November 2022 fährt der Angeklagte mit Familie und Freunden übers Wochenende nach Kempten. Mit dabei auch das spätere Opfer. Nach dem Besuch des Weihnachtsmarktes fällt der Geschäftsmann später beim Abendessen schon durch seine sexistischen Bemerkungen gegenüber den anwesenden Damen in der Gruppe unangenehm auf. Im Hotel kommt es schließlich zu dem Übergriff auf die 18-Jährige, als diese allein in ihrem Zimmer ist, um etwas zu holen.
„Der Beschuldigte ging ihr nach, packte sie am Arm, griff ihr unters T-Shirt, warf sie dann aufs Bett und versuchte sie zu küssen. Anschließend berührte er sein Opfer auch im Intimbereich“, schildert Staatsanwalt Johannes Hartmann. Kurz darauf habe der Geschäftsmann das Zimmer verlassen, sei aber wieder zurückgekehrt und habe der 18-Jährigen gedroht: „Wenn du jemandem etwas davon erzählst, ist das das Todesurteil für uns beide.“
Angst und Schock
Nachdem sich die Gepeinigte anschließend ihrer Familie anvertraut, landet der Fall vor Gericht. Im Prozess bekennt sich der Geschäftsmann nicht schuldig. Vielmehr habe er den Eindruck gehabt, dass sich an jenem Tag zwischen ihm und der 18-Jährigen etwas angebahnt hätte. Auch behauptet er, bewusst von dem Opfer abgelassen zu haben, weil er den Eindruck hatte, sein Verhalten sei nicht rechtens. Anders die Schilderung des Opfers, das aussagt, Angst gehabt zu haben und unter Schock gestanden zu sein.
Primar Reinhard Haller stellte später beim Opfer eine posttraumatische Störung fest. Im Falle eines Schuldspruchs drohen dem Mann bis zu 15 Jahre Haft. Nach langen Beratungen wurde der Mann schließlich im Zweifel freigesprochen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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