Vor mehr als einem Jahr berichteten wir über den Fall von Leserin Gertraud N., die in Wien-Simmering lebt. Sie konnte nach der Renovierung des Gemeindebaus, in dem sie lebt, ihre Wohnung nicht mehr ohne fremde Hilfe verlassen. Nun gibt es in diesem Fall endlich eine Lösung.
Die Pensionistin, die aus gesundheitlichen Gründen auf den Rollstuhl angewiesen ist, wohnt seit 1969 in einer Gemeindewohnung. 2018 wurde mit der Sanierung der Wohnhausanlage begonnen und dabei auch verschiedene Maßnahmen für Barrierefreiheit getroffen.
Eingangstür als Barriere
Etwa wurden Aufzüge eingebaut, damit man ohne Benützen der Stiegen in seine Wohnung kann. Und es wurden außerdem neue Hauseingangstüren installiert, die den aktuell gültigen Brandschutzbestimmungen entsprechen. Genau diese wurde für Frau N. aber zum Problem.
Leserin konnte nicht mehr alleine aus Wohnung
Deshalb schrieben Tochter und Sohn der Leserin - nachdem sie sich erfolglos an Wiener Wohnen gewandt hatten - der Ombudsfrau. Denn die neue Eingangstür war für die Dame so schwer zu öffnen, dass diese das Wohnhaus mit dem Rollstuhl nicht mehr eigenständig verlassen konnte - und umgekehrt natürlich auch die Tür zum Gemeindebau nicht öffnen konnte.
Vermieter wollte keinen Türöffner einbauen
Der Ombudsfrau gegenüber verwies Wiener Wohnen damals darauf, dass Errichtung und Instandsetzung einer automatischen Öffnungsvorrichtung kostenintensiv seien, die Mieterin aber einen Wohnungswechsel beantragen könne. Das empfanden die Betroffene und ihre Angehörigen als Affront, sei es damals ja auch um eine barrierefreie Sanierung der Anlage gegangen.
Meine Mutter kann das Haus mit ihrem Rollstuhl endlich wieder eigenständig verlassen.
Herr C., Sohn von Leserin Frau N.
Schlichtung beantragt
Die Familie gab sich mit der Reaktion des Vermieters aber nicht zufrieden und beantragte in weiterer Folge beim Sozialministeriumservice eine Schlichtung wegen einer vorliegenden Diskriminierung. Und siehe da: Im April 2023 sicherte Wiener Wohnen zu, einen automatischen Türöffner zu installieren.
Bis zur tatsächlichen Montage hat es dann zwar noch bis Anfang Dezember 2023 gedauert. Aber immerhin, Frau N. kann nun wieder - ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein - ihre Wohnung verlassen. Der Fall zeigt einmal mehr: Hartnäckigkeit zahlt sich aus!
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