Prozess in Feldkirch

Illegaler Handel mit CBD-Produkten

Vorarlberg
27.01.2024 16:25

 Eine in der Schweiz lebende Vorarlbergerin, ihr Geschäftspartner und der Hauptabnehmer fassten am Freitag am Landesgericht Feldkirch saftige Geldstrafen aus.

Im Zeitraum 2016 bis 2019 hatten die beiden angeklagten Geschäftsführer eines Schweizer Herstellers CBD-Hanfprodukte im Wert von rund 860.000 Euro über Vorarlberg in die EU geschmuggelt. Der größte Abnehmer war ein Händler in der Steiermark. Dieser hatte Schmuggelware um knapp 590.000 Euro bezogen.

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch hagelte es - noch nicht rechtskräftig - Schuldsprüche wegen Schmuggels, Abgabenhinterziehung und im Falle des Händlers aus Graz auch wegen Abgabenhehlerei. Letzterer war zur zweiten Verhandlung am Freitag erst gar nicht mehr erschienen. Nach zwei Verhandlungsterminen war sich der Schöffensenat einig, dass die in der Schweiz lebende Vorarlbergerin und ihr Schweizer Geschäftspartner 123.000 Euro an Abgaben hinterzogen hatten. Entsprechend wurden beide zu teilbedingten Geldstrafen von je 70.000 Euro, die Hälfte auf Bewährung, verurteilt. Für den Wert der geschmuggelten Waren müssen sie zudem jeweils 60.000 Euro berappen. Weitere 90.000 Euro wurden bedingt nachgesehen. Innerhalb eines Jahres müssen die zwei bislang Unbescholtenen zudem eine Abgabenschuld von 67.000 Euro berappen.

Der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Theo Rümmele, verhängte durchaus saftige Geldstrafen. (Bild: Dorn Chantal)
Der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Theo Rümmele, verhängte durchaus saftige Geldstrafen.

Im Fall des wegen Abgabenhehlerei schuldig gesprochenen Händlers aus der Steiermark verhängte der vorsitzende Richter des Schöffensenats, Theo Rümmele, eine teilbedingte Geldstrafe von 45.000 Euro, die Hälfte davon bedingt. Allerdings muss auch er eine Wertersatzstrafe bezahlen - 25.000 Euro. An Abgabenschuld hat er zudem noch 29.000 Euro zu berappen. Den zwei damaligen Geschäftsführern war vorgeworfen worden, Hanfprodukte im Wert von 1,1 Millionen Euro in den EU-Raum geschmuggelt und dadurch Abgaben in Höhe von knapp 182.000 Euro hinterzogen zu haben. Beide Hauptangeklagten hatten sich im ersten Prozess nicht schuldig bekannt. So bestritt die Vorarlbergerin vehement, in krimineller Absicht gehandelt zu haben.

„Ich habe 2014 die CBD-Firma gegründet. Damals war die Branche Neuland. Es gab keine Bestimmungen. Die Behörden waren überfordert und konnten mir nicht weiterhelfen.“ Also habe sie am Anfang Gefälligkeitsfahrten von der Schweiz nach Vorarlberg getätigt und das eine oder andere Paket über die Grenze mitgenommen. Dass sie als Firmengründerin nicht in laufende Prozesse und Gespräche mit der Unternehmensführung und dem als Bestimmungstäter angeklagten Schweizer eingebunden gewesen sein soll, glaubte der vorsitzende Richter nicht - zumal die Frau sogar auf ihrer Homepage mit dem Direktversand der Ware nach Österreich ohne Zollgebühren geworben hatte.

Chantal Dorn
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