Der Rechnungshof hat in diesem Jahr 15.343 Euro an unzulässigen Parteispenden für „mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke“ zu vergeben. Diesmal soll das Geld an Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen gehen.
Bürgerinnen und Bürger können ab sofort per E-Mail, Direktnachricht auf Instagram oder Facebook oder per Post (Dampfschiffstraße 2, 1030 Wien, Kennwort Bürgerbeteiligung) Vorschläge machen, welche Gewalt- und Opferschutzeinrichtungen Geld aus dem „Fördertopf“ bekommen sollen. Dabei handelt es sich um unzulässige Spenden an politische Parteien, die laut Parteiengesetz an den Rechnungshof weitergeleitet werden müssen. Die Einrichtung verteilt das Geld dann weiter.
NEOS bekam 2023 die meisten Spenden
Vorschläge können bis Montag, 5. Februar, eingereicht werden. Der Rechnungshof ist nicht nur verpflichtet, unzulässige Parteispenden weiterzuleiten, sondern auch (zulässige) Zuwendungen ab 500 Euro auf seiner Webseite offenzulegen. Von Jänner bis März 2023 erhielten die NEOS mit 34.800 Euro am meisten, gefolgt von der ÖVP (13.240 Euro), der SPÖ (6122 Euro) und den Grünen (5230 Euro). Die FPÖ erhielt damals nur eine einzige Spende über 2500 Euro. Zum Teil kommen Parteispenden direkt von den Mitgliedern, darunter auch bekannten Politikerinnen und Politikern.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.