Mit Gewalt

Barkeeper gab seiner Ex-Freundin Saures

Vorarlberg
06.12.2023 10:25

Der 43-Jährige wollte seine Ex mit Gewalt zwingen, ihren Job beim gemeinsamen Arbeitgeber zu quittieren. Nun landete er vor Gericht. 

Ein paar Monate waren der 43-jährige Kroate und die 26-jährige Ungarin ein Paar. Beide arbeiteten im Gastgewerbe beim selben Arbeitgeber. Im Dezember letzten Jahres beendet die Frau die Beziehung. Trotz des privaten Bruchs versprechen die beiden auf geschäftlicher Ebene Kollegen zu bleiben. Doch es ist ein frommer Wunsch. Denn immer wieder kommt es zu angespannten Situationen zwischen ihnen.

Handyfotos von Hämatomen
Eine gipfelt schließlich in einer tätlichen Auseinandersetzung in der Unterkunft der Ungarin. „Er stieß mich aufs Bett. Als ich ihn aufforderte zu gehen, packte er mich am Hals und forderte mich auf, meinen Job zu kündigen. Andernfalls werde er dafür sorgen, dass ich gehen muss“, berichtet das Opfer. Vorwürfe, die der angeklagte Barkeeper von sich weist. Ganz im Gegenteil: „Ich sagte, dass jemand von uns beiden kündigen müsse und dass derjenige wohl ich sei.“ Vielleicht habe er das in einem etwas lauteren Tonfall gesagt. Aber er habe ihr weder gedroht noch sie tätlich angegriffen. Was das Opfer wiederum veranlasst, Richter, Staatsanwältin und Verteidigung einige Handyfotos von den erlittenen Hämatomen zu zeigen.

Richter Theo Rümmele ließ sich vom Angeklagten kein X für ein U vormachen. Mit einer Geldbuße kam der Kroate davon. (Bild: Chantal Dorn)
Richter Theo Rümmele ließ sich vom Angeklagten kein X für ein U vormachen. Mit einer Geldbuße kam der Kroate davon.

Verfahren wird eingestellt
Worauf Richter Theo Rümmele das Wort ergreift: „Der Angeklagte ist unbescholten. Die Voraussetzungen für eine Diversion lägen vor. Jedoch nur, wenn der Beschuldigte Verantwortung übernimmt.“ Worauf der Anwalt seinen Mandanten ins Gebet nimmt und dieser dann einräumt: „Nach Rücksprache mit meinem Anwalt könnte etwas an den Anschuldigungen wahr sein.“ So lässt der Herr Rat noch einmal Gnade vor Recht ergehen, die Angelegenheit wird außergerichtlich mit einer Geldbuße über 2600 Euro erledigt, das Verfahren wird eingestellt.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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