Prozess in Wien

Junge IS-Fans erneut verurteilt: Zwei Jahre Haft

Wien
28.11.2023 13:32

Bei dem Terror-Prozess in Wien mussten sich diese Woche zwei Jugendliche (17 und 18 Jahre alt) vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Am Dienstag wurden beide dann zu jeweils zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Die beiden Jugendlichen sind bereits einschlägig vorbestrafte Anhänger der radikalislamischen Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS). Vor Gericht mussten sie sich nun erneut wegen terroristischer Vereinigung, versuchter schwerer Körperverletzung und Vergehen gegen das Waffengesetz verantworten.

Passanten angeschossen
Die beiden Angeklagten haben im Mai dieses Jahres aus dem Fenster einer Wohnung in Wien-Favoriten geschossen. Zum Glück nur mit einem Luftdruckgewehr, denn sie trafen einen Mitarbeiter der MA48. Zu der Waffe griffen der 18- und 17-Jährige nur zwei Tage nach der ersten Verurteilung des Älteren. Sein Mitangeklagter wurde im Jänner 2023 wegen Terror-Vorwürfen schuldig gesprochen.

Angeklagte distanzieren sich vor Gericht vom IS
Doch die Haftstrafen dürften bei den Jugendlichen nicht fruchten, stellt die Staatsanwältin fest. Denn schon wieder lautet der Vorwurf auf Verbreitung von Propaganda des IS. Am ersten Prozesstag distanzieren sich aber beide Angeklagten bestimmt von der Terror-Organisation. Der 18-jährige Bosnier, wäre verwirrt gewesen, hätte nicht mehr zwischen richtig und falsch unterscheiden können.

Sein Anwaltsduo Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang betont ebenfalls, dass ihr Mandant mit dem IS nichts mehr am Hut hätte. 

Der jüngere Wiener lässt über seine Verteidigerin Anna Mair - er selbst schweigt - ausrichten, er sei beeinflusst worden und würde das tun und gut finden, was sein Umfeld ihm vorschreibt. Gegen ihn beantragt die Staatsanwältin auch die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum - er sei akut gefährlich.

17-Jähriger gilt als akut gefährlich
Anfang des Jahres fasste er 21 Monate teilbedingte Haft aus, weil er Enthauptungsvideos in der Schule zeigte, mit einem Messer im Unterricht erschien und mit einer Machete über die Wiener Mariahilfer Straße spazierte. Die Persönlichkeitsentwicklungsstörung, die sich schon damals abzeichnete, habe sich laut Gutachterin in der Zwischenzeit zu einer kombinierten Persönlichkeitsstörung entwickelt. 

Die Psychiaterin stimmt Verteidigerin Mair zu, der 17-Jährige sei extrem beeinflussbar: „Das ist der große Risikofaktor. Er kann sich nicht abgrenzen von ungünstigen Einflüssen. Das war in seinem Fall ein radikales Umfeld.“ Sie empfiehlt dringend die Unterbringung, sonst würde es in näherer Zukunft zu schweren Gewalttaten kommen.

Zwei Jahre Haft für Terror
Der Schöffensenat folgt der Empfehlung: Der 17-Jährige wird in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht. Beide Angeklagte fassen außerdem eine Haftstrafe in der Höhe von einem Jahr aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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