Beide Angeklagte standen dieses Jahr schon wegen Terror-Vorwürfen vor Gericht, wurden auch rechtskräftig verurteilt. Nur zwei Tage nach dem Prozess sollen die beiden (17,18) auf einem Fenster im 10. Bezirk mit einem Luftdruckgewehr auf einen MA48-Mitarbeiter geschossen haben. Nun müssen sie wieder vor den Richter.
Vor gerade einmal einem halben Jahr saßen die beiden Angeklagten das letzte Mal vor Gericht in Wien. Der Vorwurf war auch damals derselbe: terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation. Sie sollen Propagandamaterial des IS besessen und verbreitet haben.
Beide sind verurteilte IS-Anhänger
„Eine Haftstrafe hat sie nicht davon abgehalten“, bezeichnet die Staatsanwältin die Jugendlichen als unbelehrbar. Denn schon im Mai 2023 wurde der jetzt 18-Jährige zu 18 Monaten teilbedingt, sechs davon im Gefängnis und der 17-Jährige im Jänner 2023 zu einer bedingten Strafe von 14 Monaten und sieben Monate unbedingt verurteilt.
Trotzdem sollen der Bosnier und der Wiener - die sich zuvor Luftdruckgewehre in Tschechien gekauft hatten - mit den Waffen aus dem Fenster der Wohnung des Erstangeklagten in Wien-Favoriten geschossen haben - zwei Tage nach der Verurteilung des Älteren. Dabei trafen sie einen Mitarbeiter der MA48, verletzten ihn zum Glück nur leicht. Die Anklage lautet deswegen auch auf versuchte schwere Körperverletzung, es hätte schließlich mehr passieren können und Vergehen nach dem Waffengesetz.
17-Jähriger ist laut Gutachten gefährlich
Verteidigerin Anna Mair vertritt den 17-jährigen verurteilten IS-Anhänger. Für ihren Mandanten beantragt die Staatsanwaltschaft auch die Unterbringung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum - er ist laut Sachverständiger gefährlich. „Das Gutachten zeigt, dass er einer ist, der sich in so etwas hineinziehen lässt. Er hat sich im Corona-Lockdown immer weiter und weiter radikalisiert. Wirklich viel Ahnung vom Islam ist da aber nicht vorhanden.“
Ich bereue die Sachen, die ich gemacht habe. Ich bin nicht für den IS. Ich wusste damals nicht mehr, was richtig und was falsch ist. Ich war verwirrt.
Älterer Erstangeklagter vor Gericht in Wien
Im Wiener Landesgericht beteuern nun beide, dass sie sich vollkommen von der Terrororganisation und dem Gedankengut abgewendet hätten. „Ich bereue die Sachen, die ich gemacht habe. Ich bin nicht für den IS. Ich wusste damals nicht mehr, was richtig und was falsch ist. Ich war verwirrt“ - jetzt hätte der 18-Jährige eine kleine Tochter und mit dem Islamischen Staat nichts mehr am Hut.
Zum Vorwurf mit dem Luftdruckgewehr: „Wir wollten damit nur spielen. Ich hab‘ an dem Tag nicht geschossen.“ Der Mandant von Andreas Schweitzer und Sebastian Lesigang habe aber kurz nach den Schüssen eine Nachricht an seine Freundin geschickt, sich auch in einem Video dazu bekannt: „Wir haben gerade auf Menschen geschossen.“ - vor dem Richter streitet er ab.
Faszination für Waffen
Denn das hätte ausschließlich der Jüngere gemacht. Vor Gericht bekennt er sich vollumfänglich schuldig, möchte sonst aber keine Angaben machen. Nur auf Nachfrage einer Schöffin, ob er denn eine Faszination für Waffen hätte, gibt er an: „Ja, absolut.“ Auch Messer wurden bei ihm zu Hause gefunden, eines davon nahm er in die Schule mit. Es folgte ein Verweis.
Der Prozess ist für zwei Tage angesetzt. Ein Urteil wird am Dienstag erwartet. Bis dorthin werden Zeugen befragt und Sachverständige kommen zu Wort. Besonders das psychiatrische Gutachten betreffend des 17-Jährigen wird erörtert.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.