Justiz-Pannenserie

Erlass nach vierter Flucht: Handschellen am Rücken

Österreich
24.11.2023 17:10

„Warum bekommen Strafgefangene keine Fußfesseln, wenn sie ins Krankenhaus gebracht werden?“ Diese Frage stellte sich nach den jüngsten vier Fluchten aus Spitälern nicht nur „Krone“-Leser Anton. Am Mittwoch beschloss man im Justizministerium eine härtere Gangart bei sogenannten Eskorten. 

Wie berichtet, waren vor rund zwei Wochen eine zu dem Zeitpunkt unbewachte Insassin des Frauengefängnisses Schwarzau (NÖ) und ein Afghane (16) jeweils aus dem Landesklinikum Wr. Neustadt (NÖ) geflüchtet. Beide konnten diese Woche in Wien wieder aufgelesen werden. Auf der Flucht ist dagegen immer noch ein Hochsicherheitshäftling aus Krems-Stein (NÖ). Denn jener psychisch abnorme Insasse (28) aus der Wiener Josefstadt, der Donnerstag per Taxi (!) aus dem AKH entwischen konnte, ist ebenfalls wieder in Haft.

Sicherheitskonferenz aller Justizanstalten
Nach der jüngsten Pannenserie bei sogenannten Eskorten - also gerichtlichen oder medizinischen Terminen außerhalb der Gefängnismauern - kommt es nun zu Verschärfungen. Am 15. November wurden bei einem Schwerpunkt in 21 Justizanstalten Hafträume nach Gegenständen, die zur Flucht verhelfen können, durchsucht. Am Freitag fand eine Sicherheitskonferenz mit Vertretern aller Justizanstalten statt. Wie das Justizministerium der „Krone“ verriet, würden ab sofort alle Eskorten unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt.

Nur wenige Ausnahmen für Rückenfesseln
Konkret gibt es den Befehl, Häftlingen die Hände hinter - und nicht mehr vor dem Rücken - zu fesseln! Ein entsprechender Erlass wurde aktuell an die Justizanstalten geschickt. Eine Ausnahme gilt nur aus medizinischen Gründen. Dann gibt es zusätzlich zu den Handschellen vor dem Körper eine Sicherung mittels Bauchgurt. Eine „entschiedene und gleichzeitig angemessene Reaktion auf die letzten Vorfälle“, wie es aus dem Ministerium heißt. 

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Wenn es notwendig ist, dann sollte man es auch machen. Das Problem ist nur, dass sich viele Beamte nicht trauen. Weil sie dann oft dafür kritisiert werden.

Justizwachebeamter anonym zur „Krone“

Maßnahmen bestimmen auch Justizwachebeamte
Die Hände am Rücken zu fesseln, so ein erfahrener Beamter anonym zur „Krone“, sei bei Eskorten aber auch bisher schon möglich gewesen. Justizwachebeamte, die den Häftling zu jenen Terminen begleiten, könnten eine derartige Wahl der Maßnahmen seit jeher mitentscheiden. Er selbst habe sich, sagt er, bei mehr als 2000 Eskorten in seiner Karriere oft für Fußfesseln, Gurt oder ähnliches entschieden. Das Problem: Viele trauten sich offenbar nicht - weil sie es nicht wussten oder aus Angst vor Kritik.

Eskorten werden immer weniger
Die vier Vorfälle seien bis zu einem gewissen Grad aber auch einfach nur Pech, meint er. Denn der überwiegende Großteil der Eskorten würde ohne nennenswerte Zwischenfälle zu Ende gehen. Das Justizministerium bestätigt jene Annahme: Von 36.000 heuer durchgeführten Eskorten wäre es nur bei jenen vier zur Flucht gekommen. Man schränke derartige Ausflüge auch ein. So gab es 2020 bundesweit noch 45.200 Eskorten, 2022 nur noch 37.900. Heuer werden nach den vier Vorfällen wohl nicht mehr allzu viele dazukommen. 

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