In einem Zeitraum von elf Jahren missbrauchte ein 71-Jähriger seine drei Enkeltöchter. „Ich war wie in Trance“, verteidigt sich der Kärntner am Freitag vor dem Landesgericht in Klagenfurt. Der zehnfache Großvater wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Klagenfurt wiegen schwer: Der 71-Jährige soll in einem Zeitraum von elf Jahren seine drei Enkeltöchter mehrmals schwer sexuell missbraucht haben. „Als die Enkelinnen fünf bis sechs Jahre alt waren, haben die Taten begonnen“, heißt es in der Anklageschrift. Erst als die Minderjährigen dreizehn Jahre alt geworden sind, soll ihr Großvater von den Mädchen abgelassen haben.
„Ich war wie in Trance“
Obwohl der 71-Jährige in einer polizeilichen Einvernahme die Vorwürfe gestand, wollte er am Freitag beim Prozess vor dem Schöffensenat unter Vorsitz Richter Gernot Kugi von den Taten nichts mehr wissen.
Erst ein Video von der Befragung eines betroffenen Mädchens, das beim Prozess vorgespielt wurde, brachten den Kärntner dazu, seine Taten zu gestehen.
„Ich war wie in Trance“, versuchte der 71-Jährige die Taten zu relativieren. „Sie waren doch nicht zehn Jahre lang in Trance“, wollte Herr Rat bei der Verhandlung wissen. Mit einem kurzen „Ich weiß es nicht“ versuchte sich der zehnfache Großvater zu verteidigen und zeigt dann doch Demut.
Sie kommen noch ab und zu auf Besuch. Mir geht es schlecht dabei.
Der Angeklagte über den Umgang mit seinen zehn Enkelkindern
Geständnis als Strafmilderung
Sein Geständnis und die Unbescholtenheit des 71-Jährigen wirkten sich strafmildernd aus, denn für dieses Vergehen würde der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft liegen, meint Richter Kugi. Erschwerend seien aber die unzähligen Übergriffe über längerem Zeitrahmen gewesen. Deshalb wurde der Kärntner zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Die Enkeltöchter leiden aber noch immer unter den Folgen des sexuellen Missbrauchs und sind in psychologischer Behandlung. Das Gericht sprach ihnen jeweils 2000 Euro Schmerzensgeld zu.
Während der 71-Jährige das Urteil annahm, gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil damit nicht rechtskräftig.
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