Eine von Ärzten empfohlene Rehabilitation wurde einer Niederösterreicherin von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) nicht genehmigt. Weshalb die Leserin um Unterstützung ersuchte. Die Ombudsfrau hat um eine Überprüfung des Falles gebeten.
„Ich bin in den letzten Jahren leider sehr oft operiert worden und habe daher auch des Öfteren eine Reha absolviert“, schrieb Luise M. (Name geändert) der Ombudsfrau. Im Oktober 2022 erkrankte die Niederösterreicherin an Corona und musste ob ihres Gesundheitszustandes, einer Lungenentzündung, sogar im Krankenhaus behandelt werden.
Weniger Therapien wegen Erkrankung
Nachdem Frau M. auch nach ihrem Spitalsaufenthalt an den Folgen der Corona-Erkrankung litt, wurde ihr über den Jahreswechsel eine Long-Covid-Rehabilitation verordnet und genehmigt. „Dort habe ich leider eine Bronchitis bekommen und konnte wichtige Anwendungen nicht machen. Mir hat der Reha-Arzt empfohlen, im Herbst noch einmal zu kommen“, so die Leserin
Neuerlicher Antrag wurde abgelehnt
Bei einem weiteren Aufenthalt im Spital wegen einer Operation Ende September sei dann ein neuerlicher Reha-Antrag für die Patientin gestellt worden. Diesen habe die PVA jedoch abgelehnt. „Ich brauche aber dringend die Therapien und bitte Sie, mir zu helfen“, wandte sich Frau M. letztlich an die „Krone“.
Welches Ergebnis die Überprüfung brachte
Auf Anfrage hat die PVA die erteilte Ablehnung von chefärztlicher Seite neuerlich prüfen lassen. Mit einem für die Versicherte positivem Ergebnis: „Es konnte ein neuerliches Rehab-Heilverfahren bewilligt werden“, so die erfreuliche Nachricht der PVA-Ombudsstelle.
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