Wegen einer Gewalttat musste sich ein Pensionist aus dem Bezirk Dornbirn am Dienstag vor dem Schöffengericht in Feldkirch verantworten. Der 66-Jährige hatte in einem schizophrenen Schub seine Schwester attackiert und verletzt.
Seit Jahren schon leidet der Betroffene an einer manisch-depressiven Störung. Aufgrund seiner Krankheit war es deshalb bereits in der Vergangenheit zu Ausrastern des Mannes gekommen – so auch im April des vergangenen Jahres.
Wegen einer Geldangelegenheit, die es zu besprechen gab, suchte er damals seine Schwester zu Hause auf. Bald schon gerieten die beiden in einen verbalen Streit. Der Aufgebrachte ging daraufhin auf die Frau los. „Zuerst schüttete er ihr eine Tasse Wasser über den Kopf, fügte ihr dann ein paar Kratzwunden im Gesicht zu, ehe er das Opfer am Hals packte“, schildert die Staatsanwältin vor Gericht den Vorfall.
Schädelprellung und mehrere Brüche
Beim Versuch, dem Angreifer auszuweichen, stürzt die Gepeinigte so schwer, dass sie eine Schädelprellung und mehrere Brüche im Beckenbereich erleidet. Diese werden zwar erst später im Krankenhaus festgestellt, doch selbst als die Schwerverletzte am Boden lag, versetzte der Bruder seiner Schwester noch einen Fußtritt gegen den Körper.
Im Prozess geht es nun um die Frage der Schuldfähigkeit des 66-Jährigen zum Tatzeitpunkt – und um die Einweisung in ein forensisch therapeutisches Zentrum. In seinem Gutachten kommt Gerichtspsychiater Reinhard Haller zum Schluss, dass der Mann damals unzurechnungsfähig war. Zwar sei die Krankheit des Betroffenen unheilbar, so Haller, allerdings sei der Patient, der derzeit im Landeskrankenhaus Rankweil untergebracht ist, medikamentös gut eingestellt.
Bedingte Unterbringung und Bewährungshilfe
Der Senat spricht sich am Ende unter Einhaltung von Weisungen des Gerichts für eine bedingte Unterbringung des Betroffenen in ein forensisch-therapeutisches Zentrum für fünf Jahre aus. Zudem wird Bewährungshilfe angeordnet und er darf sich seiner Schwester nicht mehr nähern.
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