Bei „Schwarzbauten“, die zumindest teilweise im Grünland stehen, hat der Landesrechnungshof 100 Verdachtsfälle gefunden und heuer im Mai angeprangert. Er hat auch empfohlen, dass das Land Oberösterreich diesen Fällen nachgehen und die jeweiligen Gemeinden in die Pflicht nehmen soll, dass sie für widmungskonforme Nutzung sorgen. Was ist seither passiert?
Also, Bagger mit Abrissbirnen, wie in der Karikatur sind noch nicht aufgefahren. Es war ja auch mal die Rede von einer Art „Amnestiegesetz“ für jene Altfälle, die nur teilweise im Grünland stehen und eine Baubewilligung haben. Aus dem Büro Haimbuchners heißt es dazu: „Es wird derzeit intensiv geprüft, welche Möglichkeiten der Landesgesetzgeber hat, um eine Lösung für diese landesweite Problematik erarbeiten zu können. Im Detail ist dies aber eine sehr komplexe bauordnungsrechtliche und vor allem raumordnungsrechtliche Materie, mit der Kernfrage, ob eine verfassungskonforme landesrechtliche Lösung überhaupt möglich ist.“
Zusätzliches Personal für das Baurecht
Bei der vom Landesrechnungshof angeregten Prüfung der Verdachtsfälle sei mit sehr aufwendigen und langfristigen Verfahren zu rechnen, weshalb die Gruppe Baurecht des Landes zusätzliches Personal bekommen habe, im Ausmaß von 1,5 Vollzeitäquivalenten, um das abarbeiten zu können. Die Aufforderungen zur Stellungnahme an die Gemeinde hätten kürzlich begonnen und es gebe noch keine Auskunft, ob sich Verdachtsfälle bestätigt oder nicht bestätigt haben.
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