Bauen ins Grünland ist in Oberösterreich ein häufiges Problem, wie der Landesrechnungshof im Frühling feststellen musste: 100 Verdachtsfälle in 77 Gemeinden fand er, für die anzunehmen ist, dass die Gebäude teilweise im Grünland errichtet wurden. Nun soll ein neuer Paragraph helfen.
Spektakuläre Fälle wie in Enzenkirchen, wo ganze Prachthäuser weggerissen werden müssen (vorbehaltlich höchstgerichtlicher Entscheidungen), sind also nur die Spitze des Eisbergs, muss man angesichts des Erhebungsergebnisses des Landesrechnungshofes sagen. „Das Land OÖ muss sich der Thematik annehmen, die Fälle systematisch aufarbeiten und Maßnahmen setzen, um den Bau ins Grünland künftig zu verhindern“, mahnte LRH-Direktor Rudolf Hoschner.
Bestätigung über Einhaltung der Bewilligung
Sein Vorschlag, der Bauherr müsse schon nach Errichtung der Bodenplatte bzw. des Fundaments eine Bestätigung bringen, dass alles rechtskonform gebaut wird, wird nun vom Land aufgegriffen. In einem neuen §40a der Bauordnung soll diese Pflicht zur „Bestätigung über die bewilligungsgemäße Lage“ geregelt werden. Die Novelle – mit einigen weiteren Änderungen auch im Raumordnungsgesetz – ist noch bis 25. Oktober in Begutachtung.
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