Muss bald Landesrat Michael Lindner (SPÖ) höchstselbst, wie in der Karikatur, Trauungen vornehmen und Geburtsurkunden ausstellen? Wie überall in der Verwaltung zeigt sich auch auf manchen Standesämtern in Oberösterreich punktueller Personalmangel. Deshalb beschließt der Landtag im November ein neues Dienstprüfungsgesetz für die Standesbeamten, für das Lindner ressortmäßig politisch zuständig ist.
Was soll das bringen? Neben allerlei Modernisierungen des aus dem Jahr 1985 stammenden Gesetzes gibt es Änderungen, die den Zugang zum Standesbeamtentum erleichtern sollen. Zum Beispiel durch den Entfall des Vorbereitungskurses auf die Standesbeamten-Dienstprüfung oder das Absehen von bestimmten sonstigen beruflichen Voraussetzungen: „Es kann daher in besonderen Fällen etwa auch ,Quereinsteigerinnen bzw. Quereinsteigern‘ ermöglicht werden, die Prüfung abzulegen. Die Bestimmung soll helfen, Zeiten eines Personalmangels zu überbrücken und sicherzustellen, dass künftig ausreichend Standesbeamtinnen bzw. Standesbeamte zur Verfügung stehen“, wie es in den Erläuterungen heißt. Das soll aber „nur in Ausnahmefällen“ greifen.
9002 Eheschließungen im Vorjahr
„Generell ist es auch im öffentlichen Dienst schwieriger geworden, Personal entsprechend den Anforderungen anzuwerben“, heißt es dazu im Landesratsbüro, wo aber keine konkreten Zahlen über fehlende Standesbeamte oder, Gott bewahre, über wegen Personalmangel verschobene Trauungen vorliegen. 9002 Eheschließungen gab es im Vorjahr in Oberösterreich.
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