Gericht legte fest

Politiker-Voting zu neuem Jagdrecht bleibt geheim

Oberösterreich
25.08.2025 08:00

Die Landesregierung in Oberösterreich weigerte sich, die Niederschrift ihrer Abstimmung zur Jagdverordnung 2024 öffentlich bekanntzugeben. Ein Naturschutzorgan aus dem Innviertel ersuchte um Auskunft – doch die wurde ihm verwehrt. Mit einer Beschwerde dagegen blitzte der Mann nun auch beim Landesverwaltungsgericht ab.

„Wie kann der Wähler wissen, wen er wählen soll, wenn er nicht wissen darf, wie Politiker entschieden haben?“, zeigt sich Ernst Sperl aus Riedau verärgert über eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts.

Wie stimmten Regierungsmitglieder ab?
Der 72-Jährige ist Fachbeirat für Umweltinformationsrechte beim Naturschutzbund. In dieser Funktion wollte er von der Landesregierung wissen, wie es zum Beschluss der Jagdverordnung 2024 gekommen war bzw. wie die jeweiligen Regierungsmitglieder abgestimmt hatten.

Sperl ersuchte um Übermittlung der Niederschrift, dieser nicht öffentlichen Sitzung. Das wurde ihm jedoch verwehrt. Dagegen legte der Innviertler Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein.

Landhaus Linz
Landhaus Linz(Bild: Pressefoto Scharinger/Daniel Scharinger)

Auswirkungen auf Umwelt
„Mir ging es um Schusszeiten zu besonders geschützten Tieren. Denn die haben Auswirkungen auf die Umwelt – daher gelten hier normalerweise besondere Umweltinformationsrechte“, so Sperl. Diese wären nur dann eingeschränkt, „sofern eine derartige Vertraulichkeit gesetzlich vorgeschrieben ist“.

Obwohl das nicht der Fall gewesen sei, habe das Landesverwaltungsgericht eine Abwägung der Interessen der Öffentlichkeit auf Information und dem Geheimhaltungsinteresse der Politiker vorgenommen. „Dass diese Wertung zu Gunsten der Geheimhaltung ausgegangen ist, empört mich“, so Sperl.

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Wenn die Landesregierungen und Gerichte so denken, hilft auch das neue Informationsfreiheitsgesetz nichts.

Ernst Sperl ist über die Entscheidung hellauf empört.

Leichter beeinflussbar?
Die Richterin teilte in ihrer Begründung die Einschätzung der Landesregierung, dass im Fall einer Veröffentlichung des Stimmverhaltens nicht auszuschließen sei, dass Regierungsmitglieder bei künftigen Abstimmungen beeinflusst wären. 

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