Bei den Vorbesprechungen habe man seitens ihres Ressorts jedenfalls betont, dass alles, was Ermittlungsgegenstand des Ausschusses ist, "lückenlos" übermittelt werden müsse. Auch "im Zweifel" sei für die Übermittlung zu entscheiden.
Beamte prüfen Unterlagen erneut
Was nicht Beweisgegenstand ist, das dürfe jedoch auch nicht übermittelt werden, so Fekter. Dies müssten die jeweiligen Beamten selbst entscheiden. Letztendlich seien aber die jeweiligen Finanzamtsvorstände für die Übermittlung von Akten verantwortlich, sagte die Ministerin. Im konkreten Fall habe sie nun veranlasst, dass von Beamten des Finanzministeriums noch einmal geprüft werde, "ob das zu eng gesehen" wurde. Dem Ergebnis wolle sie aber nicht vorgreifen.
Vorwürfe der Opposition, sie wolle mit den Akten-Schwärzungen ÖVP-nahe Personen schützen, wies die Finanzministerin energisch zurück. Der derzeitige Fall habe so viel Aufregung verursacht, dies würde ihr sehr schaden. "Ich wäre ja unklug, so etwas zu veranlassen", so Fekter. Einer allfälligen Ladung in den Ausschuss würde sie jedenfalls nachkommen: "Es ist Pflicht, einer Ladung Folge zu leisten", so die Finanzministerin.
Pilz: "Entweder kommen die Akten oder Fekter"
SPÖ, FPÖ, BZÖ und Grüne drohten Fekter am Montag unisono mit einer Vorladung im März, sollte nicht völlige Transparenz hergestellt werden. "Enweder kommen die Akten oder Fekter", so Peter Pilz von den Grünen. Selbst Fekters Parteifreund Werner Amon fordert eine ungeschwärzte Übermittlung, verteidigte aber die von der Innenministerin angekündigte neuerliche Prüfung der Schwärzungen. Schließlich sei es ihre Pflicht als Ministerin, sich nicht einfach über die Amtsverschwiegenheit hinwegzusetzen.
Verfassungsjurist: "Alle Akten sind ungeschwärzt vorzulegen"
Verfassungsjurist Heinz Mayer erklärte im Ö1-"Mittagsjournal" seine Sichtweise zu der Causa. "Prinzipiell ist es so, dass alle Behörden verpflichtet sind, auf Verlangen des U-Ausschusses ihre Akten vorzulegen. Das heißt alle Akten – und das heißt auch ungeschwärzt." Es könne lediglich vorher überprüft werden, ob die angeforderten Unterlagen auch tatsächlich mit dem Untersuchungsgegenstand in Verbindung stehen. Sollte dem nicht so sein, könne die Behörde noch einmal Rücksprache mit dem Untersuchungsausschuss halten.
Im Fall von Mensdorff-Pouilly sieht Mayer jedenfalls absolut keinen objektiven Grund für eine Schwärzung der Unterlagen, da es in diesem Fall um "Lobbying und Geldflüsse" gehe, und daher sei der Steuerakt "dieses Herren" eindeutig von Interesse. Gegen die rechtswidrige Veröffentlichungen von Inhalten, die in U-Ausschuss-Akten enthalten sind, müsse man auf andere Weise vorgehen, aber nicht durch Schwärzungen.
Detaillierte Auflistungen geschwärzt
Die Schwärzung der Mensdorff-Pouilly-Akten sorgt seit Samstag für Aufregung, nachdem das "profil" darüber in seiner aktuellen Ausgabe berichtet hatte. Dabei wurden die Beilagen zu den Umsatzerklärungen des Lobbyisten, die detaillierte Auflistungen seiner Umsätze mit Kunden enthalten, ebenso unkenntlich gemacht wie die Einkünfte aus seinen ungarischen Beteiligungen respektive jene aus seiner Forstverwaltung mit Sitz im burgenländischen Luising. Auch die jeweiligen Ausgaben wurden demnach weitgehend geschwärzt. Für 2003 liege dem Ausschuss laut dem Magazin überhaupt nur ein Deckblatt vor. Das Ergebnis einer im Juni 2006 durchgeführten Betriebsprüfung seiner Forstverwaltung durch das Finanzamt sei dem Schwarzstift ebenfalls zum Opfer gefallen.
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