Im Fall des sechsjährigen Leon, der Ende August des Vorjahres tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, muss der tatverdächtige Vater (38) weiter in Untersuchungshaft bleiben. Diese wurde wegen Tatbegehungsgefahr um zwei Monate verlängert, wie das Landesgericht Innsbruck mitteilte.
Wann das strafrechtliche Ermittlungsverfahren zu seinem Abschluss kommt, ist nach wie vor unklar. Im Frühsommer hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) in der Causa eine Grundrechtsbeschwerde des damaligen Verteidigers des tatverdächtigen Vaters zurückgewiesen.
Die Verteidigung hatte die Beschwerde gegen eine Entscheidung des OLG Innsbruck erhoben, wonach der 38-Jährige weiter in U-Haft bleiben muss. Die Grundrechtsbeschwerde richtete sich gegen die vom Gericht angeführten Haftgründe. Der OGH wies dies jedoch im Mai zurück, die vom OLG bzw. dem Haftrichter subsumierte Tatbegehungsgefahr sei „nicht willkürlich“, vielmehr begründet erfolgt und daher nicht zu beanstanden.
Auf Raubüberfall-Version folgte Festnahme
Ursprünglich war man in dem Fall, der auch international Schlagzeilen machte, von einem Raubüberfall auf den Vater ausgegangen. Der Mann sollte demnach in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sein. Danach sollte der Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein.
Verdächtiger wies bisher Vorwürfe zurück
Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der Vater ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar festgenommen. Er soll den Buben getötet und den Raubüberfall vorgetäuscht haben. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten. Der 38-Jährige wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bisher entschieden zurück.
Die nächste Haftprüfung findet wieder in zwei Monaten statt.
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