Viele müssen "bluten"

Sparpaket: Der neue, schwere Weg in die Pension

Österreich
15.02.2012 15:46
Die Pensionsregelungen im Sparpaket werden viele Menschen treffen - Senioren ebenso wie Noch-Arbeitnehmer, die einen späteren Ruhestandsantritt und niedrigere Auszahlungen hinnehmen müssen. Der Weg in die Pension wird jedenfalls bedeutend schwerer als bisher. Immerhin: Ab 2014 kann bei der Pensionsversicherungsanstalt ziemlich exakt erfragt werden, wie hoch der Ruhebezug einmal sein wird.

Schwerer haben es in Zukunft zum Beispiel all jene, die nicht bis zum gesetzlichen Pensionsalter warten wollen - oder können. Vor allem dann, wenn sie erst später zu arbeiten begonnen haben. Denn das Antrittsalter für die Korridorpension bleibt zwar bei 62 Jahren, allerdings muss man mehr Versicherungsjahre vorweisen, um den vorzeitigen Ruhestand genießen zu können. Sind es derzeit noch 37,5 Jahre, die zum Antritt berechtigen, steigt diese Vorgabe bis 2017 auf 40 Jahre.

Hinzu kommt, dass ab 2014 auch das Antrittsalter für die Hacklerregelung um zwei Jahre auf 57 bzw. 62 Jahre steigt. Bei Frauen sind hierfür 40 Jahre, bei Männern 45 Versicherungsjahre Voraussetzung. Zudem werden kaum noch Ersatzzeiten angerechnet, z.B. nicht mehr Krankengeldbezug oder nachgekaufte Schulzeiten.

Keine Invaliditätspension für Unter-50-Jährige
Schwieriger werden kann es auch, wenn man sich zu krank für Arbeit fühlt und eine Invaliditätspension antreten will. Für Über-50-Jährige ändert sich grundsätzlich nichts, für Unter-50-Jährige gibt es hingegen keine Invaliditätspension mehr. An deren Stelle tritt ein Reha-Geld. Dieses wird allerdings in etwa die gleiche Höhe haben.

Der Vorteil der Maßnahme ist, dass die Betroffenen in die Kompetenz des Arbeitsmarktservice fallen und dieses entsprechende Umqualifzierungen anordnen kann. Ausnahme: Für alle Unter-50-Jährigen, bei denen keine Hoffnung besteht, sie wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können, wird es weiterhin die Option einer unbefristeten Invaliditätspension geben.

Zäher Gang in die Altersteilzeit
Zäher wird es auch bei der Altersteilzeit. Die Möglichkeit des Blockens entfällt. Bisher galt die Regel, dass man die Arbeitszeit nicht über die ganze Altersteilzeit reduzieren muss, sondern auch die erste Zeit voll und die zweite Hälfte gar nicht arbeiten darf. Nunmehr wird es nur noch die Option geben, die Arbeitszeit durchgehend zu reduzieren, und das fünf Jahre lang bis zum gesetzlichen Pensionsalter.

Nachkäufer müssen weiteres Mal tief in die Tasche greifen
Verlierer der aktuellen Reformen sind auch jene, die exakt so viele Schul- oder Studienjahre nachgekauft haben, dass sie nach 37,5 Versicherungsjahren in die Korridorpension gehen konnten. Durch die Anhebung der Mindestversicherungsdauer für diese Pensionsart müssen sie nun entweder länger auf den Pensionsantritt warten oder aber weitere Schul- bzw. Studienzeiten nachkaufen. Das ist aber mittlerweile ziemlich teuer. Ist man nämlich schon über 55, sind immerhin 2.141 Euro pro Schul- oder Studienmonat zu bezahlen. Über-60-Jährige müssen noch einmal 115 Euro pro Monat drauflegen. Für Jüngere ist der Nachkauf mit 964 Euro deutlich billiger.

Höhere Beiträge für Selbstständige
Höhere Beitragszahlungen müssen künftig Selbstständige leisten. Ihr Beitrag in der gewerblichen Pensionsversicherung steigt mit Juli um einen Prozentpunkt auf 18,5 Prozent. Bei den Bauern soll laut Regierung ein "ähnliches Ergebnis" erreicht werden.

Was Bezieher hoher Einkommen betrifft, ist die außertourliche Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro relevant. Das ist die Grenze, bis zu der volle Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Die gleiche Erhöhung wird übrigens in Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung vorgenommen.

Bitter für die bereits in Pension Befindlichen ist, dass die Anpassung in den kommenden beiden Jahren unter der Inflationsrate liegen wird. Für 2013 wird ein Prozentpunkt abgezogen, 2014 dann 0,8 Punkte.

Genaue Aussagen dank Pensionskonto
Doch es gibt auch Verbesserungen, wenn auch nur in der Berechenbarkeit der Pension: Schon länger gibt es das Pensionskonto, allerdings konnte einem die Versicherungsanstalt bisher nicht sagen, wie hoch der Ruhebezug einmal sein wird. Das ändert sich ab 2014. Denn dann wird die Pension nicht mehr mittels komplizierter Parallelrechnung zwischen Ansprüchen aus dem günstigeren alten Recht und jenen des weniger günstigen neuen Rechts festgelegt. Stattdessen wird mit einer komplexen Formel eine Gutschrift aus den bisherigen Ansprüchen für das Pensionskonto errechnet, auf das auch alle künftigen Ansprüche aus dem Neurecht fließen.

Die konkrete Auswirkung: Es ist für den Versicherten klar erkennbar, wie viel Geld er schon für die Pension angespart hat (also wie hoch sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre) und wie viel er (ohne weitere Änderungen des Pensionsrechts) einmal erhalten dürfte. Verluste durch einen allfälligen Frühpensionsantritt könnte man sich dann selbst ausrechnen. Zeit für diese Umstellung hat die PVA bis 2014. Ab dann soll das Konto auch dank einer neuen EDV mit allen Daten gefüttert sein.

Relevant ist diese Umstellung für alle Jahrgänge ab 1955. Für die Älteren wird die Parallelrechnung weitergeführt. Beamte sollen angesichts der bei ihnen schwierigeren Umrechnung erst ab Jahrgang 1976 in das Gutschriftmodell einbezogen werden.

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