In einem letzten Versuch will Google eine milliardenschwere Strafzahlung an die EU verhindern. In dem am Dienstag eröffneten Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) argumentierte der Internetkonzern, dass die Kartellwächter angeblich wettbewerbswidrige Geschäftspraktiken nicht hinreichend bewiesen hätten. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.
EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager hatte Google 2017 zu einer Zahlung von 2,42 Milliarden Euro verdonnert. Vor zwei Jahren wies das Europäische Gericht (EuG) die Klage dagegen ab. Insgesamt musste Google im vergangenen Jahrzehnt in Europa wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens 8,25 Milliarden Euro zahlen. Darüber hinaus droht dem US-Konzern eine Zerschlagung auf Anweisung der EU.
Eine Ungleichbehandlung von Konkurrenten sei nicht gleichbedeutend mit Wettbewerbsbehinderung, sagte Google-Anwalt Thomas Graf im aktuellen EuGH-Prozess. „Unternehmen konkurrieren nicht, indem sie ihre Konkurrenten gleich behandeln. Jede unterschiedliche Behandlung würde den Wettbewerb untergraben.“
Google habe zwar das Recht, mithilfe von Algorithmen für Nutzer weniger relevante Suchergebnisse in der Trefferliste weiter unten zu platzieren, entgegnete Fernando Castillo de la Torre, der die EU-Kommission vertrat. Der Konzern habe aber seine Dominanz bei der Internetsuche dazu genutzt, bei Preisvergleichen eigene Angebote hervorzuheben.
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