Geldtaschen und Gutscheine von Ärzten verschwanden mehrfach in einem Tiroler Krankenhaus. Am Freitag stand nun eine Mitarbeiterin (32) vor Gericht. Indizien wogen letztlich stärker als ihre Beteuerungen, doch sie will berufen.
Eigenartige Diebstähle in einem Aufenthaltsraum des Spitalspersonals sorgten vor einigen Monaten für internes Rätselraten und auch für Ermittlungen der Polizei. Dafür musste sich am Freitag am Landesgericht eine Assistentin (32) verantworten. Die Frau stritt die drei angeklagten Delikte vehement ab, doch Richterin Helga Moser konfrontierte sie mit etlichen Indizien.
Die zwei anderen Fälle stinken zwar zum Himmel, doch für eine Verurteilung reichen die Beweise nicht.
Richterin Helga Moser
Versuchte Zahlung in Möbelhaus
So versuchte die Angeklagte bei einem Möbelhaus mit einem Gutschein zu zahlen, der sich zuvor klar zuordenbar in der Geldbörse einer Ärztin befunden hatte. Diese hatte den Gutschein zum Glück sperren lassen, an der Kassa klappte die Zahlung daher nicht. „Die Kundin wurde dann ganz nervös“, schilderte die Möbelhaus-Mitarbeiterin als Zeugin. Die Angeklagte zahlte dann den Restbetrag in bar, statt mit ihrer bereits gezückten Bankomatkarte. Wohl aus Angst, sie könnte dadurch eher überführt werden, schlussfolgerte die Richterin.
Verurteilung nur für einen Delikt
Pikant: Die Polizei beriet mit einem Arzt über die Installierung einer Kamerafalle - und man weihte ausgerechnet die Angeklagte, der man vertraute, darüber ein. Danach hörten die Diebstähle auf. Für den Gutschein-Coup setzte es 4000 Euro teilbedingte Geldstrafe, 1000 Euro sind an die Ärztin zu zahlen. Der Verteidiger meldete volle Berufung an. Bei einer weiteren verschwundenen Geldtasche und bei einem entwendeten Weihnachtsgutschein reichten die Beweise nicht, hier Freispruch.
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