Prozess in Feldkirch

Wildpinkler muss blechen, aber nicht ins Gefängnis

Vorarlberg
12.09.2023 18:25

Ein rumänischer „Türbrünzler“ wurde am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) zu einer bedingten Haft- und 800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Mann hatte im Hochsommer sturzbetrunken vor eine Praxis uriniert.

Seine Wildpinklerei am Türpfosten einer Dornbirner Physiotherapie-Praxis - die „Krone“ berichtete - kommt den 27-jährigen Angeklagten nun doch teurer zu stehen als er vielleicht angenommen hat. Richter Christoph Stadler verurteilte den mehrfach wegen anderer Delikte Vorbestraften am Dienstag zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 800 Euro. Zwei Verhandlungen waren nötig, da der betroffene Physiotherapeut aufgrund eines erlittenen Sonnenstichs am Montag nicht einvernommen werden konnten.

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Ich war sturzbesoffen und habe wirklich gedacht, dass sich hinter der Praxistüre eine öffentliche Toilette befindet.

Der Angeklagte vor Gericht

Also neuer Tag, neues Glück: So bestätigt das Opfer am Dienstag die bei der Polizei gemachten Angaben, wonach der Angeklagte ihm gedroht habe, ihn und seine Familie umzubringen, sollte er nicht in die Praxis gelassen werden. Entgegen der Aussage des Wildpinklers habe er diesen zwar weggewiesen, jedoch weder am Schlafittchen gepackt noch sonst irgendwie angegriffen. Wie bereits am Vortag beteuert der Angeklagte, an besagtem Abend sturzbesoffen gewesen zu sein und gedacht zu haben, dass sich hinter der Türe eine öffentliche Toilette befindet. Entsprechend oft entschuldigt sich der „Türbrünzler“ in der Verhandlung.

Groß war die Freude beim Angeklagten, als der Richter eine viermonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung ausspricht. Die 800 Euro Geldstrafe darf der Blasenschwache in Raten zurückzahlen.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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