Fünfmal ist einem heimischen Autofahrer der Schein gezupft worden. Jedes Mal wegen Alkohol am Steuer. Jetzt forderte der Alkoholiker vom Gericht das „Alkolock“-System.
Im Jahre 1992 hat der betroffene Salzburger den Führerschein gemacht. Ab 1997 ging es mit den Alko-Fahrten los: Seither hat der Betroffene viermal seinen Führerschein abgeben müssen. Beim letzten Mal, im August 2020, hat die Behörde den Schein auf zwei Jahre befristet und klare Regeln aufgestellt: die Einhaltung einer Alkoholkarenz und die Vorlage von ärztlichen Befunden zum Alkoholmissbrauch.
Alkoholiker wollte Alkolock-System eingebaut haben
Nachdem Befunde mit erhöhten Alk-Werten einlangten, forderten Beamte den Mann mehrfach auf, sich vom Amtsarzt untersuchen zu lassen. Ende Juni passierte dies. Ergebnis: negativ. Folge: endgültiger Entzug der Lenkberechtigung. Dagegen legte der Mann beim Landesverwaltungsgericht in Salzburg Beschwerde ein. Er forderte das Gericht auf, ihm wieder den Führerschein zu geben und dabei gleich ein sogenanntes „Alkolock“-System in seinem Auto einzubauen.
Das ist eine Wegfahrsperre: Das Auto schaltet sich nur ein, wenn der eingebaute Alkohol-Tester null Promille anzeigt. Das Problem: Dafür ist das Verwaltungsgericht gar nicht zuständig. Und der Entzug des Scheines könne nicht rückgängig gemacht werden. Aber der Betroffene könne einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Dann müsse die Behörde neu prüfen.
Übrigens: Den „Alkolock“ gibt es seit heuer nicht mehr. Das Ministerium hat das Projekt nach fünf Jahren eingestellt.
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