„Private Verfolgung“

Salzburger Polizeischüler mit Einspruch abgeblitzt

Salzburg
26.05.2021 22:30

Das Landesverwaltungsgericht (LVwG) Salzburg hat nun die Beschwerde eines Polizeischülers abgewiesen, der eine 50-Euro-Strafe wegen zu schnellen Fahrens beeinsprucht hatte. Wie der Mann im Verfahren sagte, habe er mit seinem Privatauto einen Lenker aus Italien verfolgt, der ihm mit seiner unsicheren Fahrweise aufgefallen ist. Für das Gericht lag allerdings kein entschuldbarer Notstand vor. Der Einspruch wurde abgelehnt, ordentliche Rechtsmittel sind nicht möglich.

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