Ein 45-jähriger Kroate hatte an Heiligabend auf der A14 einen Unfall verursacht und war dann aufs Gaspedal gestiegen und davon gebraust.
Das gerichtliche Nachspiel einer Alkofahrt endete am Freitag für den bislang unbescholtenen Kroaten mit einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4800 Euro. Das Gericht sprach den 45-Jährigen wegen fahrlässiger Körperverletzung schuldig.
Betrunken und Fahrerflucht
Der in der Schweiz wohnhafte Mann hatte sich Heiligabend vergangenen Jahres betrunken hinters Steuer seines Porsches gesetzt und auf der A14 in Richtung Tirol das Auto einer jungen Lenkerin vor ihm „abgeschossen“. Die Frau wurde dabei schwer verletzt, ihr Beifahrer leicht. Doch statt sich um die Opfer zu kümmern, flüchtete der unverletzte Kroate vom Unfallort.
Weshalb ihm von der Staatsanwaltschaft nicht nur fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen wird - es steht auch das Im-Stich-Lassen eines Verletzten im Raum. Die Frau hatte damals nicht nur Prellungen am ganzen Körper, sondern auch eine posttraumatische Störung erlitten. Weshalb sie zwei Monate krankgeschrieben wurde.
Urteil nicht rechtskräftig
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte nur teilweise schuldig. Denn er bezweifelt den Schweregrad der Verletzungen. Ein von Verteidiger Georg Mandl gestellter Beweisantrag durch einen Gutachter lehnt die Richterin allerdings ab.
Da der Angeklagte der Versicherung bereits Schadenswiedergutmachung zugesichert hat und diese zum Teil schon erfolgt ist, sieht die Richterin den Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung für erfüllt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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