Messer gefunden

Tote 21-Jährige in Südtirol: Ex-Freund in Haft

Ausland
17.08.2023 06:50

Im Fall einer am Sonntag in Schlanders im Südtiroler Vinschgau tot in der Wohnung ihres Ex-Freundes aufgefundenen 21-Jährigen muss der tatverdächtige 28-jährige frühere Partner der Frau in Untersuchungshaft bleiben. Der zuständige Untersuchungsrichter sah Flucht- und Wiederholungsgefahr gegeben, berichteten Südtiroler Medien am Mittwoch. Der Mann schwieg bisher zu den Vorwürfen.

Das genaue Motiv für die Tat war somit unklar. Unbestätigten Informationen zufolge soll die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, in der Wohnung sichergestellt worden sein. Die Frau hatte offenbar zahlreiche Stichwunden am Körper aufgewiesen. Wie die Internet-Plattform „stol.it“ unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtete, wurden bei der Obduktion „neun Messerstiche sowie zwei kleine oberflächliche Stichwunden, die alle im Bereich des Halses und der oberen Brust liegen“, festgestellt. „Der Tod trat aufgrund eines hämorrhagischen Schocks ein, der auf Verletzungen der linken Halsschlagader und der Lungenarterie zurückzuführen war“, hieß es.

Mutter meldete Tochter als vermisst
Die 21-Jährige war Sonntagfrüh von ihrer Mutter als vermisst gemeldet worden, weil sie nicht nach Hause gekommen war. Die Carabinieri machten sich daraufhin zur Wohnung des Ex-Freundes auf und verschafften sich Zutritt, nachdem niemand geöffnet hatte. Dort entdeckten sie gegen Mittag die Leiche der jungen Frau.

An Tiroler Grenze verhaftet
Eine Großfahndung mit Unterstützung eines Hubschraubers wurde eingeleitet, um den dringend tatverdächtigen, türkischstämmigen 28-Jährigen zu finden. Gegen 17 Uhr entdeckte eine Streife den Pkw des Mannes auf dem Weg in Richtung österreichischer Grenze am Reschenpass. Er versuchte noch zu flüchten, wurde aber durch Schüsse auf die Reifen seines Ford Fiesta gestoppt. Das Fahrzeug überschlug sich auf einer Wiese und der Verdächtige wurde festgenommen.

Laut Medienberichten soll die Frau bereits im Juni Anzeige gegen ihren damaligen Partner erstattet haben. Und zwar wegen gewalttätigen Verhaltens. Der Mann soll damals im Auto auf sie losgegangen sein.

Ein Annäherungsverbot wurde deshalb aber nicht ausgesprochen. Wie die Anklagebehörde mitteilte, sei dies in solchen Fällen nicht möglich. Mehrere Frauenverbände kritisieren die Gesetzeslage scharf.

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