„Unfreundliches Land“
Putin setzt Steuerabkommen mit Österreich aus
Wegen „Verstößen gegen die legitimen wirtschaftlichen und sonstigen Interessen der Russischen Föderation“ hat die russische Regierung Doppelbesteuerungsabkommen mit mehr als 30 Staaten auf Eis gelegt. Betroffen von der Maßnahme gegen „unfreundliche Staaten“ ist auch Österreich!
Der Erlass des russischen Präsidenten vom Dienstag bezieht sich explizit auch auf das österreichisch-russische Abkommen aus dem Jahr 2000. Auswirkungen sind insbesondere für internationale Firmen zu erwarten, die weiter in Russland tätig sind. Weiter anwenden will Russland in bilateralen Abkommen mit Österreich sowie 37 weiteren Staaten lediglich wenige Artikel, die sich explizit auf Privatpersonen beziehen. Das russische Wirtschaftsmedium „The Bell“ schrieb deshalb am Dienstagabend, dass Putin eine weiche Variante jener Vorschläge der russischen Ministerien für Finanzen und Äußeres umgesetzt habe, die bereits im März das Einfrieren von Doppelbesteuerungsabkommen mit „unfreundlichen“ Staaten verlangt hatten.
Steuerlast für Firmen wird schwerer
Die Entscheidung Putins könnte für viele internationale und russische Firmen die Frage zuspitzen, ob sie in Russland oder im Ausland weiter tätig sein wollen, zitierte die Moskauer Tageszeitung „Kommersant“ den Steuerexperten Aleksandr Jerassow. Die Zeitung schrieb davon, dass die Entscheidung die Steuerlast für Firmen jedenfalls erhöhen werde, wobei das Ausmaß der Konsequenzen von den Gegenreaktionen der „unfreundlichen“ Staaten abhänge.
Die Beziehungen zwischen Moskau und dem Westen sind auf einem absoluten Tiefpunkt, seit Russland vor mehr als 17 Monaten das Nachbarland Ukraine angegriffen hat. Die Europäische Union, aber auch die USA und Großbritannien reagierten auf den brutalen Krieg unter anderem mit weitreichenden Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Diese dürften auch der Hintergrund des Kreml-Erlasses sein.
Aus für Abkommen frühestens 2025 möglich?
Im Falle Österreichs dürften aber vertraglich fixierte Fristen einer unmittelbaren Aussetzung des Doppelbesteuerungsabkommens im Weg stehen. Denn eine schriftliche Kündigung muss vor dem 30. Juni erfolgen, damit diese am 1. Jänner des Folgejahres wirksam ist.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.