Ein 43-jähriger Portugiese wurde am Freitag am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Und diese fiel ziemlich spektakulär aus.
Noch nie hatte sich der Angeklagte etwas zuschulden kommen lassen. Das änderte sich allerdings im Januar dieses Jahres buchstäblich schlagartig, als er in einer Harder Diskothek einem Gast eine Bierflasche über den Schädel zog.
Und so kam es zu diesem Ausraster: Der 43-jährige Portugiese beschließt, mit seinem Kumpel anlässlich einer „Latino-Night“ den Tanztempel zu besuchen. Kaum an der Bar geht einem mit den Hüften wild schwingenden Landsmann der tänzerische Gaul durch. Wodurch sich der Angeklagte an der Bar offensichtlich bedrängt fühlt und diesem einen mündlichen Verweis erteilt. Allerdings ohne Erfolg. Denn der „Schmidtchen Schleicher“ mit den elastischen Beinen lässt sich nicht beirren und tänzelt erneut in Richtung Bar. Die zwei Männer geraten schließlich aneinander, beflegeln und schubsen sich gegenseitig, bis der Angeklagte dem beckenkreisenden Kontrahenten die eingangs erwähnte Bierflasche über den Schädel zieht. Was der Beschuldigte auch im Prozess einräumt. Allerdings legt er Wert auf die Behauptung, in Notwehr gehandelt zu haben.
Videoaufzeichnung führt zu Schuldspruch
Und so steht Aussage gegen Aussage. Die sogenannten „Krawallzeugen“ bringen ebenso wenig Klarheit in die Sache. Was bleibt, ist die Aufzeichnung der Videokamera an jenem Abend. Richterin Silke Sandholzer spricht den Mann schuldig und verurteilt ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe über 25.500 Euro sowie zur Zahlung von 500 Euro Teilschmerzensgeld an das Opfer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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