Keine Diversion

Schläger-Duo zu saftigen Geldstrafen verurteilt

Vorarlberg
27.07.2023 09:00

Sie haben als Mediziner den hippokratischen Eid geleistet. Sie sollen also Menschen helfen und nicht schwer verletzen", wettert Richter Theo Rümmele gegen den 28-jährigen Zahnarzt. Der Unterländer ist wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung angeklagt. Ebenso sein 26-jähriger Kumpel, der Landwirt ist. 

Nach durchzechter Nacht waren die beiden Ende Februar beim GWL in Bregenz mit dem späteren Opfer aneinandergeraten. Doch statt es bei dem verbalen Schlagabtausch zu belassen, attackieren die beiden Angeklagten den 35-Jährigen. Dabei gehen sie äußerst brutal vor, wie das sichergestellte Video der Überwachungskamera zeigt.

Mit Faustschlägen und Fußtritten gegen Kopf, Körper, Beine und Genitalbereich malträtieren sie ihr Opfer, das neben Prellungen und Riss-Quetschwunden auch noch einen Bruch des Orbitabodens erleidet.

Das Unfassbare: Selbst als der Schwerverletzte bewusstlos am Boden liegt, feixen die zwei Täter noch eine Weile und ziehen dann Leine, anstatt die Rettung zu rufen. Als sie kurz darauf doch nochmals zurückkehren und sehen, dass sich das Opfer rührt, setzen die Peiniger erneut nach.

Richter Theo Rümmele (Bild: Chantall Dorn)
Richter Theo Rümmele

Im Prozess leiden die Angreifer an Amnesie. Und so behauptet das Schlägerduo, sich aufgrund des damaligen Alkoholpegels nicht an die Tat zu erinnern. Unisono mit ihren Anwälten sprechen sie von einer „bsoffenen Gschicht“.

Ihr Schuldbekenntnis und der Umstand, an das Opfer 5000 Euro zur Schadenswiedergutmachung geleistet zu haben, werten sowohl Staatsanwältin Karin Dragosits als auch der Herr Rat positiv. Im Hinblick auf das berufliche Fortkommen ihrer Mandanten und das unter Umständen eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den Mediziner durch die Zahnärztekammer, bekniet die Verteidigung das Gericht, die Sache außergerichtlich zu erledigen. Doch es bleibt beim frommen Wunsch.

„Sie sind nicht mehr 15 oder 18 Jahre alt!“

Staatsanwältin Dragosits im Schlussplädoyer: „Das ist mir schon klar, dass die beiden Angeklagten ihre helle Freude an einer Diversion hätten. Aber das Opfer blieb eineinhalb Minuten regungslos am Boden liegen. Als es wieder aufstand, schlugen und traten die Angeklagten erneut auf es ein. Da frage ich mich, wozu sind Menschen aus guten Verhältnissen, aus gehobener Mittelschicht imstande?“

Staatsanwältin Karin Dragosits (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwältin Karin Dragosits

Wie Dragosits bleibt auch Richter Rümmele hart in seiner Kritik gegenüber den Tätern: „Sie sind nicht mehr 15 oder 18 Jahre alt! Ich sage Ihnen ganz klar, eine Diversion kommt hier nicht infrage!"

Der Prozess endet mit zwei Schuldsprüchen wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung und teilbedingten Geldstrafen von 4800 Euro für den schlägernden Landwirt und 14.400 Euro für den Mediziner. Urteile nicht rechtskräftig.

Chantal Dorn
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