Wieder wurden abscheuliche Bilder und Videos auf dem Handy und Tablet des Ex-Totengräbers (56) sichergestellt. Zudem soll er Kontakt zu fünf minderjährigen Buben aufgenommen haben, um gegen Bezahlung Sex zu bekommen.
Im Jahr 2020 war Helmut T. (56) wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material zu vier Monaten bedingt verurteilt worden. 2021 fasste der Wiederholungstäter 15 Monate teilbedingt aus, fünf davon musste er absitzen. Am Dienstag nahm der Mann, der 35 Jahre als Totengräber in Wien und zuletzt in einer Fabrik im Südburgenland gearbeitet hat, zum dritten Mal auf der Anklagebank Platz: Auf seinem Handy und Notebook waren 261 einschlägige Bilddateien sichergestellt worden. Und er soll zu fünf Burschen im Alter von 12 und 13 Jahren via Snapchat Kontakt aufgenommen und ihnen Geld für Sex angeboten haben.
Ich habe die Fotos nur angeklickt, weil ich sichergehen wollte, dass es Minderjährige sind. Und dann hätte ich etwas dagegen unternommen, es gemeldet, zum Beispiel.
Der Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt
Elektroschocker und Handschellen im Auto
„Ich habe die Fotos nur angeklickt, weil ich sichergehen wollte, dass es Minderjährige sind. Und dann hätte ich etwas dagegen unternommen, es gemeldet, zum Beispiel“, sagte T. am Landesgericht Eisenstadt. Was die Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen betrifft, bekannte er sich nicht schuldig. Erstens sei auf dem Profil des Chat-Partners das Alter mit 18 angegeben gewesen. Zweitens habe er den Knaben nie Geld – 50 Euro für einmal Sex, 2000 Euro für eine ganze Woche, wie diese behaupten – offeriert. Drittens sei er nie mit seinem Auto, in dem – nebenbei bemerkt – Elektroschocker und Handschellen gefunden wurden, beim Bahnhof Ebreichsdorf gewesen, um den „18-Jährigen“ abzuholen.
Und überhaupt: „Ich habe ja einen Freund!“
Dass in den Chats sehr wohl Summen genannt worden sein dürften, unterstreicht die Aussage eines Burschen bei der Polizei. Man habe das Treffen mit T. forciert, „um ihn zusammenzuschlagen und das Geld wegzunehmen“.
Weil ein weiterer Zeuge gehört werden soll, wurde auf 24. August vertagt. Dann wird auch die Sachverständige ihr psychologisches Gutachten erörtern.
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