Die extreme Hitze stellt Arbeitnehmer vor große Herausforderungen. Beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) mehren sich derzeit die Anfragen zu Rechten und Pflichten. Hier die wichtigsten Antworten:
Darf ich einen privaten Ventilator oder andere Kühlgeräte aufstellen?
Dafür muss der Chef grünes Licht geben, denn es geht dabei auch um sicherheitstechnische Fragen. Grundsätzlich sollten Elektrogeräte aber vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Muss mein Arbeitgeber bei extremer Hitze eine Klimaanlage oder einen Luftbefeuchter bereitstellen?
Nein. Aber er muss andere Möglichkeiten finden, um die Arbeit erträglich zu machen. Zum Beispiel Fenster abdunkeln, Ventilatoren einschalten oder alkoholfreie Getränke bereitstellen.
Nicht nur die Produktivität leidet bei großer Hitze, auch Fehler häufen sich, wodurch es vermehrt zu Arbeitsunfällen kommen kann.
Reinhard Stemmer, Vorsitzender ÖGB Vorarlberg
Darf ich im luftigen Strand-Outfit (Flip-Flops, Short, Minirock,...) am Arbeitsplatz erscheinen?
Das muss unbedingt mit dem Vorgesetzten besprochen werden. An extrem heißen Tagen können die Bekleidungsvorschriften gelockert werden. Allerdings muss Schutzkleidung oder eine im Unternehmen vorgeschriebene Uniform auch trotz Hitze getragen werden. Gibt es keine Vorschriften, sollte dennoch der für die Branche übliche Kleidungsstil eingehalten werden.
Ab wann gibt es „hitzefrei“?
Auf „Hitzefrei“ gibt es leider kein Anrecht. Der Arbeitsplatz darf auch bei hohen Temperaturen nicht verlassen werden. Arbeitgeber müssen aber darauf achten, dass etwa in Büros die Raumtemperatur 25 Grad nicht überschreitet.
Gibt es spezielle Hitzefrei-Regelungen für Bauarbeiter?
Ja. Sie sind die Einzigen, die bei 32,5 Grad gemäß dem Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz „hitzefrei“ bekommen können. Leider fehlt aber der Rechtsanspruch, der dringend umgesetzt gehört.
Müssen Arbeitgeber mich besonders schützen, wenn ich aufgrund einer Erkrankung oder Ähnlichem in der Hitze körperliche Probleme bekomme?
Ja. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht und müssen während einer Hitzewelle ganz besonders auf die Arbeitsbedingungen und den Gesundheitszustand der Beschäftigten achten. Das gilt vor allem für werdende und stillende Mütter sowie ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer.
Darf ich meine Arbeitszeit so verlegen, dass ich zu arbeiten beginne, wenn es draußen noch kühl ist? Also zum Beispiel ab 6 Uhr?
Nein. Zumindest alleine kann das nicht entschieden werden. Am besten, man spricht mit dem Chef!
Muss der Betrieb mir Wasser oder Softdrinks zur Verfügung stellen?
Zugang zu Trinkwasser ja, Softdrinks und Mineralwasser sind aber nicht Pflicht.
Wenn ich im Freien arbeite oder unterwegs bin - muss mir der Betrieb Sonnencreme bereitstellen?
Ja. Aber nicht nur Sonnencreme. Ebenfalls sollte Kleidung, die vor UV-Strahlen schützt, zur Verfügung gestellt werden. Generell gilt: Arbeitgeber müssen Schutzkleidung bzw. Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
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