Nach langem Hin und Her haben sich ÖVP und Grüne doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt. Am Samstag ist es endlich soweit: bei der Wohnungsvermietung gilt nun das Bestellerprinzip. Bei einem Verstoß durch Vermieter drohen hohe Strafen.
Gerade in Zeiten der Teuerungswelle könnte die neue Reform eine große Entlastung für zukünftigte Mieter sein. Ab Samstag, dem 1. Juli sollen Wohnungssuchende für die Vermittlung einer Mietwohnung nur mehr die Provision von Immobilien-Makler begleichen müssen, wenn sie diese mit der Wohnungssuche beauftragt haben. Wer also ab Samstag eine Wohnung braucht, kann von der neuen Novelle profitieren.
Wer bestellt, der bezahlt und nicht umgekehrt.
so Justizministerin Alma Zadic (Grüne).
Entlastung für Menschen mit geringem Einkommen
Die neue Reform soll vor allem für junge und einkommensschwache Menschen eine Entlastung sein. Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm ergänzte, dass auch Studierende und Lehrlinge sehr profitieren werden. In der Regel würden nämlich rund zwei Monatsmieten anfallen, die die Mieter zu berappen hätten.
Provisionsfrei Wohnen soll zum Standard werden
Bei der Änderung sollen, laut der Abgeordneten Tomaselli, Umgehungshandlungen weitestgehend unmöglich sein. So wurde ein Schutzschirm für Mieter eingebaut. Demnach sind Verabredungen zwischen Vermieter und Makler unzulässig, ebenso wie mit Hausverwaltungen. Wenn Wohnungen öffentlich beworben werden, ist jedenfalls der Vermieter provisionspflichtig, wie Tomaselli weiter ausführte. Mit der Novelle solle garantiert werden, dass „provisionsfrei Wohnen zum Standard wird“.
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