Irre Verfolgungsjagd

Drei Monate Haft für„absolute Wahnsinnstat“

Salzburg
20.06.2023 17:00

Bei einer irren Verfolgungsjagd mit der Polizei verletzte ein junger führerscheinloser Soldat im März zwei Polizisten im Salzburger Tennengau. Am Dienstag stand er in Salzburg vor Gericht. Der gab ihm mit auf den Weg: „In anderen Ländern der Welt steigen Sie aus dem Auto nicht mehr lebend aus.“

Einen „Aussetzer“, ein „Blackout“ nannte Verteidiger Johannes Hebenstreit das, was sich sein Mandant (20) am 13. März im Tennengau geleistet hat. Der junge Berufssoldat war mit seiner Freundin in einem nicht zugelassenen Toyota GT86 unterwegs – ohne Führerschein. Den Sportwagen hat er von seiner Mutter geerbt. Heute ist das Auto nur noch ein Haufen Schrott. Die Polizei wollte den 20-Jährigen in Scheffau anhalten. Als „Amokfahrt“ bezeichnete der Richter das, was dem Anhalteversuch folgte.

Weder Straßensperren noch Schüsse stoppten ihn
Der junge Soldat stieg aufs Gaspedal. Es entstand sich eine 45-minütige Verfolgungsjagd mit filmreifen Szenen. Durch riskante Fahrmanöver, wie eine 180-Grad-Wende auf der Autobahnauffahrt Kuchl, versuchte der Rowdy seine Verfolger abzuhängen. Auch Straßensperren konnte den Mann nicht stoppen.

Er fuhr ohne zu bremsen auf Polizisten zu, die mit gezogener Waffe dastanden. Ein Beamter gab sieben Warnschüsse ab. Doch auch davon ließ sich der Angeklagte nicht beeindrucken. Nur durch einen Hechtsprung konnten sich die Polizisten retten. Schließlich krachte der Toyota in einen Polizeibus. Der Lenker setzte zurück, krachte nochmals in den Streifenwagen. Dann zerrte ihn ein Beamter aus dem Auto. Es folgten zwei Wochen in U-Haft. Zwei Beamte wurden verletzt.

Bursch bedauert: „Es tut mir leid.“
Der Richter nannte das Verhalten eine „absolute Wahnsinnstat“ und fügte hinzu: „In anderen Ländern der Welt steigen Sie aus dem Auto nicht mehr lebend aus.“ Es sei nur dem besonnenen Verhalten der Polizei zu verdanken, dass es keine Toten gegeben habe. Der Bursch beteuerte: „Es tut mir leid.“ Das Urteil des Jugendrichters: Drei Monate Haft, dazu noch neun Monate auf Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig.

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