Zwischenurteil ist da

Erbstreit: Gerichtserfolg für Niki Laudas Witwe

Gericht
31.05.2023 07:00

Wie die „Krone“ exklusiv erfuhr, langte am Dienstag schneller als erwartet ein erstes Zwischenurteil im Streit um das Millionenerbe des verstorbenen Formel-1-Stars Niki Lauda ein. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien stärkt darin Witwe Birgit Lauda den Rücken.

Vier Jahre ist der Tod der Motorsport-Legende her. Doch, wie die „Krone“ berichtete, wird um sein Vermögen vor Gericht gerauft. Sein Testament hat Niki Lauda offenbar nach 2007 nicht mehr geändert, eine Regelung zu Witwe Birgit und den Zwillingen im Teenageralter gibt es lediglich in der Stiftungsurkunde der Privatstiftung Lauda.

Testament nach 2007 nicht mehr geändert
Sind ein Ehegatte bzw. die Kinder in einem Testament nicht berücksichtigt, haben sie nach österreichischem Recht Anspruch auf einen Pflichtanteil. Der für die Ehegattin, sprich Birgit Lauda, ein Sechstel des Vermögens ausmacht. Die Privatstiftung Lauda in der „Niki nazionale“ bereits seit Ende der 90er-Jahre seine gesamten Vermögenswerte - von Häusern bis hin zu Beteiligungen - bunkerte, hat ihr diesen Pflichtteil bislang nicht ausgezahlt. Mit verschiedenen Argumenten: Davon, dass Niki auf Ibiza lebte, war im Prozess die Rede - weshalb im Streit um die Pflichtanteile die spanischen Gerichte zuständig seien. Zudem wollte die Stiftung die 44-jährige Birgit Lauda für erbunwürdig erklären lassen.

Urteil: Die Klägerin ist nicht erbunwürdig
Beides ist mit dem erlösenden Zwischenurteil vom Tisch: Das Gericht bestätigt den Lebensmittelpunkt der Formel-1-Legende, und der lag eindeutig in Wien. Niki wohnte und arbeitete hier, war in Kaffeehäusern anzutreffen, holte die Zwillinge regelmäßig von der Schule ab. Daher sei österreichisches Recht anwendbar. Auch für die behauptete Erbunwürdigkeit gäbe es weder Hinweise noch eine rechtliche Grundlage.

Anspruch auf einen Pflichtteil besteht
Zudem ist im Urteil festgehalten, dass der Anspruch auf einen Pflichtteil dem Grunde nach besteht. Es geht demnach jetzt „nur“ mehr um die Höhe des Anspruchs. Und der könnte im zweistelligen Millionenbereich liegen! „Wir freuen uns für unsere Mandantin über diesen Erfolg“, bestätigt Birgit Laudas Anwalt Christoph Kerres gegenüber der „Krone“ das Eintreffen des Zwischenurteils. Im Übrigen will der Anwalt das Urteil nicht weiter kommentieren, da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Beide Seiten haben vier Wochen Zeit für eine Berufung.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele