Weil ein „Krone“-Leserreporter sein Burgermenü im Auto auf einem McDonald‘s-Parkplatz in Graz zu lange genüsslich verspeist hatte, muss er jetzt 65 Euro Strafe zahlen. Der skurrile Grund: Wenn er nachgefragt hätte, ob er länger parken dürfe, um fertig zu essen, hätte er die maximale Parkdauer von 90 Minuten überschreiten dürfen.
Anfang Mai ist unserem „Krone“-Leserreporter die Lust auf saftige Burger der beliebten Fast-Food-Kette vergangen. Per Post flatterte ihm die Strafe von 65 Euro ins Haus. „Verstoß gegen die vor Ort zulässige Höchstdauer“, heißt es in dem Schreiben, nachdem er Ende April zwischen 21.11 Uhr und 23.15 Uhr sein Menü mit Freunden verspeist hatte.
Geschockt und verärgert
Er versuchte noch, mit dem Kundenservice per Mail Kontakt aufzunehmen, um darauf hinzuweisen, dass er sich zuvor bei McDonald‘s etwas bestellt und dort durchgehend konsumiert hatte. Jedoch ohne Erfolg. Geschockt und verärgert wendete er sich daraufhin an krone.at, um auf den kuriosen Umgang mit dem Fall aufmerksam zu machen.
Trotz Hinweis auf durchgehende Konsumation
Denn die Antwort des Fast-Food-Riesen macht sprachlos. „Gerne können Sie das nächste Mal Bescheid geben, wenn es etwas länger dauert. Unsere Mitarbeiter*innen haben für diesen Fall immer eine Lösung parat“, so die kuriose Antwort auf seine Bitte, die Strafe zu erlassen. Also bedeutet das wohl, dass er in diesem Fall keine Strafe erhalten hätte?
Eine Stellungnahme der bekannten Fast-Food-Kette steht noch aus.
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