47-Jähriger verurteilt

Drei Monate Fußfessel nach tödlichem Alko-Unfall

Salzburg
23.05.2023 13:46

Wegen einer tödlichen Frontalkollision am 3. März in Strobl (Salzburg) musste sich am Dienstag ein 47-Jähriger vor Gericht verantworten. Ein Krankenpfleger (25) starb wenige Tage nach dem Unfall. Der Angeklagte erhielt eine zwölfmonatige, teilbedingte Freiheitsstrafe. Verbüßen muss er davon drei Monate. Ins Gefängnis muss er aber wahrscheinlich nicht. Für die Richterin stellt der Fall ein Paradebeispiel für elektronisch überwachten Hausarrest dar. 

Der Oberösterreicher hatte sich schon vor dem Prozess bei den Angehörigen entschuldigt. Zu seiner Tat stand er in der Verhandlung, sprach sein Bedauern aus. Im Prozess gab er zu Protokoll: „Es tut mir extrem leid. Ich weiß, es war ein Fehler, aber ich kann ihn nicht mehr rückgängig machen.“ Er habe am Abend vor dem Unfall mit Arbeitskollegen sechs oder sieben Bier und zwei Schnäpse getrunken. Am frühen Morgen stieg er dann aber, trotz reichlich Rest-Alkoholisierung, in sein Auto.

25-Jähriger starb im Krankenhaus
Mit 1,2 Promille Blutalkohol geriet er dann gegen 6.30 Uhr auf der B158 auf Höhe des Gasthofes Wieshof auf die Gegenfahrbahn, kollidierte dort frontal mit einem entgegenkommenden Pkw. Die Wucht des Aufpralls war so enorm, dass der Motorblock aus einem der Fahrzeuge geschleudert wurde. Die Insassen, ein 25-Jähriger und ein 54-jähriger Salzburger, kamen schwer verletzt ins Krankenhaus. Der Jüngere, von Beruf Diplompfleger, verstarb am 9. März im Spital.

Prozess dauerte nur 21 Minuten
Die Richterin hielt den Prozess in Anbetracht des Geständnisses und der klaren Sachlage kurz. Nach 21 Minuten verkündete sie den Schluss der Verhandlung - wohl auch um die sichtlich bewegten Angehörigen des Todesopfers zu schonen. 

Schuldig der grob fahrlässigen Tötung!
Für den Alkolenker setzte es einen Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Von der zwölfmonatigen Strafe wird der Mann ein Viertel - wohl im elektronisch überwachten Hausarrest - absitzen müssen. Der Rest wurde unter Bestimmung einer Probezeit zur Bewährung ausgesetzt. In der Begründung hob die Richterin das Geständnis und den bisherigen ordentlichen Lebenswandel des Mannes hervor.

Den Eltern und Geschwistern des Verstorbenen sprach die Vorsitzende jeweils 1000 Euro Trauerschmerzensgeld zu. Der Schwerverletzte soll ebenso 1000 Euro erhalten. Die Vertreter der Privatbeteiligten hatten ursprünglich 5000 Euro pro Person gefordert. Die Differenz auf diese Summe müssten die Beteiligten aber außergerichtlich oder im Zivilrechtsweg erstreiten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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