Diese Verwechslungen könnten für einen Pflegewärter einer Kärntner Justizanstalt noch ein gerichtliches Nachspiel wegen Körperverletzung haben.
Weil es offenbar bei der Einordnung von Arzneimitteln in der Krankenstation der Justizanstalt-Außenstelle in Rottenstein zu einer Verwechslung gekommen war, bekamen Insassen falsche Medikamente verabreicht. Der verantwortliche Pflegewärter soll diesen Fehler gleich dreimal begangen haben! „Die Folgen von Medikamentenverwechslungen sind nicht zu unterschätzen und können je nach Art und Dosierung sogar zum Tod führen“, erklärt ein Mediziner.
In der Krankenstation in Rottenstein sei es bei einem Häftling etwa gleich zweimal hintereinander zu einer Verwechslung von Spritzampullen gekommen, heißt es. Dieser habe anstatt eines Rheuma- ein Diabetesmittel erhalten. Die Folge war eine gefährliche Unterzuckerung.
„Der Krankenpfleger wurde mittlerweile von der Abteilung abgezogen. Der Vorfall wurde auch bei der Oberstaatsanwaltschaft angezeigt. Ermittlungen laufen“, bestätigt Oberstleutnant Harald Streicher von der Justizanstalt Klagenfurt. Ob sich der Pfleger, für den die Unschuldsvermutung gilt, wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten muss, wird erst entschieden.
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