Verhandlung im EuGH

Vier Dopingsünder kämpfen gegen den Pranger

Gericht
12.05.2025 16:00

Eine brisante Datenschutzcausa aus Österreich beschäftigt am Dienstag den Europäischen Gerichtshof. Die wegen Dopings überführten Ex-Sportler aus Österreich fordern, dass ihre Namen im Internet gelöscht werden. Ein hartnäckiger Anwalt aus Wien steht ihnen dabei zur Seite. 

Mit einem spannenden Thema befasst sich am Dienstag in Luxemburg die große Kammer des Europäischen Gerichtshofes. 15 Richter setzten sich mit einer Frage des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts auseinander.

Sperren im Internet für jeden abrufbar
Antragssteller sind vier ehemalige rot-weiß-rote Spitzensportler, die des Dopings überführt wurden. Sie wehren sich dagegen, dass ihre Verstöße mit Namen, Dauer der Sperre und die Gründe dafür von der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) für jeden abrufbar veröffentlicht werden und im Internet abrufbar sind. Dies widerspreche der Datenschutz-Grundverordnung.

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Es gibt Grenzen. Auch bei verurteilten Straftätern ist es unzulässig und undenkbar, deren Daten zu veröffentlichen.

(Bild: Johannes Öhlböck)

Anwalt Johannes Öhlböck.

Mit Johannes Öhlböck steht den Ex-Sportlern ein Anwalt zur Seite, der nicht zuletzt durch den Erlass des Heimopferrentengesetzes für seine Hartnäckigkeit und Ausdauer bekannt ist. „Ich empfinde es als zutiefst ungerecht, dass man Sportler, die unbestritten etwas falsch gemacht haben und dafür auch sanktioniert wurden, derart an den Pranger stellt“, begründet er seinen Einsatz für die einstigen Dopingsünder. „Es gibt Grenzen. Auch bei verurteilten Straftätern ist es unzulässig und undenkbar, deren Daten zu veröffentlichen.“

Entscheidung könnte weltweite Praxis verändern
Die NADA in Deutschland hat ihr System laut Öhlböck bereits umgestellt. Dort werden die Namen seit geraumer Zeit lediglich in internen Printmedien des betreffenden Sportverbandes veröffentlicht. „Das ist jedenfalls ein gelinderes Mittel. Die Veröffentlichung im Internet stigmatisiert die Betroffenen unnötig.“ Zumal Sportler bei Doping ohnedies vielfältig sanktioniert werden: etwa durch Aberkennung von Titeln, lange Wettkampf-Sperren oder das lebenslange Verbot, Trainer zu sein.

Seine Argumente wird Öhlböck in Luxemburg vortragen. Mit einer Entscheidung des europäischen Höchstgerichts rechnet er im Mai 2026. Sie ist für alle EU-Staaten bindend und könnte die weltweite Praxis der Veröffentlichung von Dopingfällen verändern.

„Transparenz ist ein zentrales Element der Anti-Doping-Arbeit“, argumentiert Michael Cepic, Geschäftsführer der NADA Austria. „Das laufende Verfahren berührt einen äußerst sensiblen Bereich – die Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und dem Recht auf Datenschutz.“ Die aktuelle Entwicklung verfolgt die heimische NADA mit großer Aufmerksamkeit.

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