Gleich 100 mutmaßliche Schwarzbauten in 77 Gemeinden in Oberösterreich hat der Landesrechnungshof bei einer digitalen Suchaktion (in Plänen und Registern) gefunden, sie stehen zumindest zum Teil illegal im Grünland. Was tun damit? Alle abreißen, so wie zwei repräsentative Wohnhäuser, die in Enzenkirchen im Bezirk Schärding samt Nebengebäuden meterweit im Grünland stehen?
Die derzeitige Rechtslage erlaubt keine Legalisierung durch nachträgliches Passendmachen der Flächenwidmung. Da gibt es eine fest einbetonierte Judikatur des Verfassungsgerichtshofs, beginnend mit dem „Bad Ischler Erkenntnis“ vom September 1989.
Schwieriger verfassungsrechtlicher Fall
Dieses rechtliche Minenfeld ist auch Oberösterreichs Gemeindebundpräsident Christian Mader bewusst. Deshalb wäre eine Art Amnestie-Gesetz, um wenigstens ältere Baufehler auf unpassenden Widmungen ausbügeln zu können, auch ein schwieriger verfassungsrechtlicher Fall. So ein gesetzliche Änderung - von Bauordnung oder Raumordnungsgesetz - sollte man aber prüfen, regt Mader an.
„Ich schätze, 50 dieser 100 Fälle würden sich lösen lassen können, weil das so Alltagsgeschichten sind, wo vor 20, 30 Jahren vielleicht mal ein Fehler passiert ist.“
OÖ Gemeindebund-Präsident Christian Mader (ÖVP)
Debatte über Lösungsmöglichkeiten
Von der Detektivarbeit des Landesrechnungshofs erhofft sich der Gemeindebündler, der auch ÖVP-Landtagsabgeordneter ist, einen Anstoß, auch über solche Lösungsmöglichkeiten diskutieren zu können. „Denn was ist denn das für ein Schaden an der Natur oder so, wenn vielleicht einmal ein Hauseck einen Meter weit drübersteht?“, fragt sich Mader. Da werde es nicht unbedingt zielführend sein, das Haus abreißen zu müssen. Anders natürlich in Fällen - wie beispielsweise in Enzenkirchen - wo man sagen könne, dass wirklich etwas passiert sei. „Da muss man sicher rigoros vorgehen, und da sind Bürgermeister sicher dankbar für jede Unterstützung.“
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