Sie halten die Weidetierherden zusammen und sind so trainiert, dass sie ihr Leben opfern, wenn taktisch erfahrene, aggressive Wölfe über die Nutztiere herfallen. „Eigentlich sind Verletzungen oder gar der Tod des Hundes nach einer solchen Konfrontation ein Grund, den Halter der Tiere nach dem Tierschutz- und Hundehaltungsgesetz zu bestrafen“, so Gerharde Fallent.
Hintergrund eines offenen Briefes des Obmanns der Initiative „Wolf-Stop“ ist aber nicht die Liebe zum Hund, sondern dass die – Zitat – „erheblichen Fördermittel für die Ausbildung von Herdenschutztieren ein Anreiz zum Gesetzesbruch seien“. Der Wolfsgegner setzt noch eines drauf: Wenn etwa ein Biker durch den Hund stürzt oder gar jemand totgebissen werde, gehe es „bis zur fahrlässigen Tötung“ – für die sich dann der Halter verantworten müsse.
Ausbildung der Schutzhunde ist entscheidend anders
Die spezielle Ausbildung von Schutzhunden ist nicht auf die Nähe und Aufmerksamkeit von Menschen ausgerichtet, entgegnen Hundetrainer. Im Gegenteil: Wird jemand schon von weitem durch lautes Knurren gewarnt und nähert sich trotzdem, tut der Hund das, wozu er ausgebildet ist – die Herde jedenfalls schützen.
Auch hier setzt „Wolf-Stop“ an: Die Zertifizierung erfolge unter „kontrollierten Bedingungen“ und unter Aufsicht von Menschen. „Ohne menschliche Kontrolle vergisst die Mehrheit der Hunde das erlernte Verhalten und reagiert primär aus angeborenem Verhalten“, so Fallent.
EU senkt Wolfsschutz von „streng geschützt“ auf „geschützt“
Rückendeckung erhielten Wolfsgegner nun von der EU: Diese senkte den Schutzstatus von „streng geschützt“ auf „geschützt“, um „nachhaltiges Wolfsmanagement zu erleichtern“, so der NÖ Jagdverband. Kritik kommt vom WWF, der „Aushöhlung des Naturschutzes“ fürchtet: „Bundesweit acht Rudel sind unter Normalwert, somit gilt also Bejagungsverbot laut dem Urteil des EU-Gerichtshofs von 2024.“
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