Spritztour durch Wien

Luxusauto war offen: Junges Duo baute Totalschaden

Gericht
11.05.2023 12:00

Ein 17- und ein 19-Jähriger wollten - als sie den offenen SUV entdeckten - „nur eine kleine Fahrt durch Wien“ machen. Die mehrfach vorbestraften jungen Männer rammten dabei aber sechs andere Autos. Jetzt müssen sie dafür Haftstrafen absitzen.

„Ist das Ihr Wagen?“, fragt die Richterin. „Gewesen!“, antwortet der Zeuge betrübt. Am 22. März musste er sich von seinem 100.000-Euro-Auto verabschieden. An jenem Tag schlenderten die beiden Angeklagten in Wien unter Drogeneinfluss an dem SUV vorbei: „Wir haben das Auto offen gefunden und gesehen, dass der Schlüssel in der Mittelkonsole liegt“, erzählt der 17-jährige Österreicher im Prozess im Wiener Landesgericht. „Nach einer kleinen Fahrt wollten wir es zurückbringen.“

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Wir haben das Auto offen gefunden und gesehen, dass der Schlüssel in der Mittelkonsole liegt. Nach einer kleinen Fahrt wollten wir es zurückbringen.

Der jüngere Angeklagte zur Richterin

Zum Glück wurden keine Menschen verletzt
Doch dazu kam es nicht. Denn bei der „kleinen Fahrt“ bauten die jungen Männer zahlreiche Unfälle - rammten bis zu sechs andere Fahrzeuge. „Insgesamt ist dieses Auto ziemlich zerstört worden“, umschreibt Frau Rat vornehm den Totalschaden, der mit 70.000 Euro beziffert ist. Pures Glück, dass bei der unfallreichen Spritztour keine Menschen zu Schaden kamen.

Verteidiger Johannes Fouchs (Bild: Anja Richter)
Verteidiger Johannes Fouchs

Langes Vorstrafenregister, daher Haft
Die schroffe Fahrt wertet Richterin Anna Marchart als Indiz dafür, dass die beiden den Wagen nicht stehlen wollten, was bleibt, ist der unbefugte Gebrauch von Fahrzeugen. „Ich frag nicht großartig nach Sonnenschein“, ist Verteidiger Johannes Fouchs, der seinen jungen Mandanten seit Jahren betreut, im Schlussplädoyer realistisch. Er kennt das lange Vorstrafenregister des Teenagers.

„Ein ganzer Stapel“, seufzt Frau Rat. „Bedingt kommt nicht mehr infrage“, verurteilt sie das Duo zu neun bzw. 13 Monaten Haft, sieht aber vom Widerruf früherer Bewährungsstrafen ab. Verteidiger Fouchs ist zufrieden: „Ein Urteil mit Augenmaß.“

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