Es ist das erste Mal, dass der erfahrene Berg- und Skiführer vor dem Richter steht. Der Vorwurf der öffentlichen Anklägerin: Der Mann soll zwei Gäste in einen Hang geführt haben, obwohl dort nach Lawinensprengungen ein Hubschrauber im Einsatz war.
„Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt“, bekennt sich der Angeklagte, in der gestrigen Verhandlung zunächst für nicht schuldig. Es sei im fraglichen Gebiet nichts abgesperrt gewesen, alle Lifte seien in Betrieb gewesen und Hubschrauber habe er auch keinen gesehen. Aus seiner Sicht habe daher keine Gefahr bestanden.
Angeklagter räumt Schuld ein
Fakt ist, dass einer seiner Skigäste, ein 34-jähriger Unternehmer, von einer Lawine mitgerissen und dabei schwer an der Schulter verletzt worden war. Sein 67-jähriger Onkel konnte sich damals noch rechtzeitig in Sicherheit bringen und blieb unverletzt. „Hinter mir schrie jemand, Lawine! Da fuhr ich gleich ab und brachte mich hinter Steinen in Sicherheit“, schildert der Mann die Ereignisse.
Im Prozess gibt der Skilehrer an, noch am Vormittag bei den Sprengungen dabei gewesen zu sein: „Ich habe gewusst, dass fünf Sprengladungen nicht funktioniert hatten.“ Nach kurzer Beratungszeit mit seinem Verteidiger, Andreas Ermacora, räumt der Beschuldigte dann doch eine Schuld ein: „Wenn ich mir den Sachverhalt nochmals vor Augen führe, hätte ich mich besser informieren müssen, ob die Bergung der sogenannten Blindgänger abgeschlossen ist. Insofern übernehme ich die Verantwortung für das, was geschehen ist.“
Richter Richard Gschwenter kommt aufgrund der Schuldeinsicht des Angeklagten der Anregung des Verteidigers, die Sache diversionell zu erledigen, nach. Der Skilehrer muss 1500 Euro zahlen. Legt die Staatsanwaltschaft keine Berufung ein, wird das Verfahren eingestellt.
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