Ungleichbehandlung

AK Vorarlberg klagt wegen Energiekostengutschein

Vorarlberg
04.05.2023 15:00

Unzählige Beschwerden gingen in den vergangenen Monaten in Sachen Energiegutschein nicht nur bei der Arbeiterkammer ein. Chaos gab es beim Versenden und der Abwicklung. Nur mit viel Geduld und Glück war bei der eigens eingerichteten Hotline jemand zu erreichen. „Den Gutschein über 150 Euro hat nicht jeder erhalten, andere konnten die Bedingungen nicht erfüllen“, ärgert sich Vorarlbergs AK-Chef Heinzle.

Um den - teils schwer erkämpften - Gutschein beim Finanzministerium einzulösen, durfte eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden, zugleich musste der Bezieher über einen aufrechten Energieliefervertrag, also über einen Stromzähler, verfügen. Und genau das stößt AK-Präsident Bernhard Heinzle sauer auf, denn es gibt einige Konsumenten, die zwar einen Haushalt, aber keinen Stromzähler hätten. Ihre Stromkosten werden mittels Subzähler bzw. über die Betriebskosten abgerechnet: „Menschen, die das Geld bitter nötig gehabt hätten, sind so leer ausgegangen. Viele Bedürftige haben durch die Finger geschaut.“

Vorarlbergs AK-Präsident Bernhard Heinzle (Bild: Stiplovsek Dietmar)
Vorarlbergs AK-Präsident Bernhard Heinzle

Nach Analyse des Sachverhalts sind die AK-Experten zum Schluss gekommen, dass der Wortlaut im Bundesgesetz, mit dem ein Energiekostenausgleich eingeführt wurde, eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung darstellt - und damit verfassungswidrig ist. Anhand einer betroffenen Konsumentin - einer Frühpensionistin, die sich mit ihrem Ex-Mann ein Haus teilt und einen Subzähler hat - reichte die AK zunächst eine Verfassungsbeschwerde ein, die aber nicht zugelassen wurde.

Zitat Icon

„Menschen, die das Geld bitter nötig gehabt hätten, sind so leer ausgegangen. Viele Bedürftige haben durch die Finger geschaut.“

Bernhard Heinzle, Präsident der Arbeiterkammer

Weil der Energiekostengutschein anders als andere Förderungen nicht über eine für die Abwicklung gegründete Gesellschaft gehandhabt wurde, klagt die AK nun die Republik Österreich. Somit müsse das Bezirksgericht Feldkirch klären, ob das Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz entspricht oder nicht.

„Uns war nicht bewusst - und der Politik schon gar nicht - dass es so viele Personen mit Subzähler gibt“, sagte Heinzle. Er geht von einer mindestens fünfstelligen Zahl an Betroffenen allein in Vorarlberg aus. „Die Idee der Politik war ja gut, aber die Umsetzung bei der Gesetzgebung hat nicht geklappt.“

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