Mädchen, seit sie zwölf Jahre alt war, sexuell missbraucht: Das Schöffengericht in Eisenstadt schenkte den Worten des Opfers Glauben und nicht den krausen Konstrukten des mittlerweile 61-Jährigen.
Der Missbrauch des Autoritätsverhältnisses nahm im Jahr 2000 seinen Lauf. Damals war Anna (Name geändert) zwölf Jahre jung. Der zu diesem Zeitpunkt 38-Jährige baute eine immer intimer werdende Beziehung zur Nachbarstochter auf – er streichelte beim Mittagessen von den anderen unbemerkt über ihre Schenkel, man tauschte Zungenküsse aus, über Petting ging es bis hin zum Geschlechtsverkehr: Im Kinderzimmer, an seinem Arbeitsplatz im Landesgericht Wien, im Auto, in einer Hütte, im Neusiedler See.
„Nur ein väterlicher Freund“
„Stimmt alles nicht“, so der Mann aus dem nördlichen Burgenland, der sich zitternd vor einem Schöffengericht in Eisenstadt zu verantworten versuchte. „Sie hat sich mir aufgedrängt“, sagte der Täter, „sie hat sich eine Liebesbeziehung eingeredet.“ Sein Anwalt meinte gar: „Es ist alles ihrer Fantasie entsprungen, er war nur väterlicher Freund.“ Und: „Zu beweisen, dass etwas nicht passiert ist, ist nahezu unmöglich.“
„Anna war schon 16!“
Dass es zum einmaligen Geschlechtsverkehr gekommen ist, gab der heute 61-Jährige sogar zu. Doch da sei Anna bereits 16 gewesen. Überhaupt: „Beiderseitigen Oralverkehr und das Benützen von Vibratoren - nein. Das habe ich nie in meinem Leben gemacht. Da können Sie meine Ex-Frauen fragen.“ Die sagten brav aus und hielten ihm die Stange. Freilich hatten beide nie etwas vom Treiben bemerkt. Er habe sich halt liebevoll um Anna gekümmert, weil sie sonst ja keine Ansprechpartner hatte!
Hallo Mauserl, es liebt dich dein Waschbär!
Nachricht an Anna
Auch von den Nachrichten, die er schrieb, etwa „Hallo Mauserl, es liebt dich dein Waschbär“ wussten sie angeblich nichts. Warum Annas Schulfreundinnen Kenntnis hatten, dass „ihr älterer Freund beschnitten“ sei? „Keine Ahnung, woher die das hatten.“
Rund 21 Jahre nach dem ersten Übergriff fand die 34-jährige Anna den Mut, den Peiniger anzuzeigen. Nun muss der „Waschbär“ seine Taten ausbaden: Drei Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, 10.000 Euro Schadenersatz. Bedenkzeit!
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