Ab 22. April

Stallpflicht für Geflügel wurde aufgehoben

Kärnten
22.04.2023 15:02

Geflügelhalter dürfen sich freuen. Die bis dato gültige Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko wurde österreichweit ab heute, Samstag, den 22. April 2023, aufgehoben

„Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus (Geflügelpest) noch in der Wildvogelpopulation - vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln - zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist“, heißt es seitens der Landesveterinärdirektion. Ganz Österreich und somit auch weite Teile Kärntens - der Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit an der Glan, Feldkirchen sowie die Regionen um Klagenfurt und Villach - bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft.

Weiterhin gelte, dass sich alle Geflügelhalter - unabhängig von der Betriebsgröße - auch nach Wegfall der Stallpflicht an folgende Bestimmungen halten müssen:

Fakten

  • Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.
  • Das Geflügel ist entweder bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) oder die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen.
  • Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
  • Die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen.
  • Bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde zu informieren.

Weiterhin aufrecht bleibt, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden müssen.

Porträt von Kärntner Krone
Kärntner Krone
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