Geflügelhalter dürfen sich freuen. Die bis dato gültige Stallpflicht für Geflügel in Gebieten mit stark erhöhtem Vogelgrippe-Risiko wurde österreichweit ab heute, Samstag, den 22. April 2023, aufgehoben
„Die Situation hat sich zwar in den vergangenen Wochen deutlich entspannt, trotzdem muss aber nach wie vor damit gerechnet werden, dass das Vogelgrippevirus (Geflügelpest) noch in der Wildvogelpopulation - vor allem bei Wildwasser- und Greifvögeln - zirkuliert und somit ein Eintrag in Geflügelhaltungen möglich ist“, heißt es seitens der Landesveterinärdirektion. Ganz Österreich und somit auch weite Teile Kärntens - der Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit an der Glan, Feldkirchen sowie die Regionen um Klagenfurt und Villach - bleiben daher weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Vogelgrippe-Risiko eingestuft.
Weiterhin gelte, dass sich alle Geflügelhalter - unabhängig von der Betriebsgröße - auch nach Wegfall der Stallpflicht an folgende Bestimmungen halten müssen:
Weiterhin aufrecht bleibt, dass tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden müssen.
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